Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Waisenrente - Abschluss des Studiums

von AKoehler17.07.2018 | 18:05
797 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich befinde mich nun im letzten Semester meines Studiums und bin dabei die Bachelorarbeit zu verfassen. Ich werde die Bachelorarbeit wahrscheinlich am 10.09.18 abgeben. Meine Frage ist, ab wann erlischt der Anspruch auf die Waisenrente? Es heißt grundsätzlich mit Abschluss der Ausbildung. Auf welches Datum ist das aber nun bezogen, auf das Datum der Abgabe, oder auf das Datum des Gutachtens, in dem ich Bescheid bekomme, ob ich das Studium erfolgreich beende, oder einen Zweitversuch machen muss? Die Korrekturphase wird voraussichtlich 6 Wochen in Anspruch nehmen. Das heißt, das Gutachten würde ca. am 22.10.18 vorliegen und auch darauf datiert sein. Ich freue mich über eine hilfreiche Antwort, da bei der Recherche im Internet, sehr verwirrende Angaben gemacht werden. Dankeschön!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AKoehler,

nachfolgend der Link zu dieser Thematik:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.1.1.2

Sie können sich direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ahuam 17.07.2018 | 21:18
Hallo AKoehler, die Ausbildung ist laut Regelungen der DRV beendet, wenn Ihnen das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Gemeint ist damit die verbindliche Aussage, ob Sie die Prüfung bestanden haben oder nicht. Weitere Unterscheidungen nach Art der Ausbildungen finden Sie hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ich hoffe das hilft weiter. Freundliche Grüße Ahu
Marcoam 18.07.2018 | 01:41
Das Studium ist mit Exmatrikulation beendet. Bei meiner Bachelorverteidigung habe ich im Anschluss meine sofortige Exma ausgehändigt bekommen, denn das war die letzte Prüfung. Sofern es keine mündliche Verteidigung gibt, endet zwar das Studium auch mit Exma, für die DRV endet das Studium aber mit dem letzten Prüfungstag also der Abgabe der Bachelorarbeit. Daher sollte dieser Termin auch der DRV mitgeteilt werden, da sonst Rückzahlungen drohen. Tatsächliches Studiumsende und Ende im rentenrechtlichen Sinne können also zusammenfallen oder nicht. Für die Waisenrente endet das Studium spätestens mit dem letzten Prüfungstag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026