Waisenrente & Ausbildung & Selbstständigkeit

von
Rendy

Beziehe seit 2 Jahren Waisenrente, bin volljährig, noch 2 Jahre in Ausbildung. Nun will ich mit einer Selbstständigkeit etwas Geld dazu verdienen. Darf man das? Muss ich das der Rentenversicherung melden? Wird dann meine Waisenrente gekürzt? Wenn ich mein altes Schreiben lese, muss ich es wohl melden - aber so gneau verstehe ich das Formular nicht. Bitte um Antworten. DANKE.

Experten-Antwort

Hallo Rendy,

die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen ist bereits zum 1. Juli 2015 entfallen.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Waisenrente während einer Ausbildung allerdings nur dann weitergezahlt, wenn diese einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

Für eine abschließende Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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