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Experten-Antwort

Waisenrente bie Behinderten nach dem 27. Lebensjahr?

von Cristina Damm07.10.2015 | 11:11
3079 Ansichten
4 Antworten

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Der Fall: Behinderter spanischer Waise über 27 Jahre alt, bekäme in Spanien wegen seiner Behinderung von 70% weiterhin Waisenrente bis an sein Lebensende. Sein Vater arbeitete in Deutschland. Gibt es auch in Deutschland diese Regelung (=Weiterbezug der Waisenrente nach dem 27 Lebensjahr wegen 70% Behinderung)? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina Damm,

ein Anspruch auf Waisenrente aus der Deutschen Rentenversicherung besteht ängstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Die Gewährung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus ist damit grundsätzlich nicht möglich.

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3 Antworten

Cristina Dammam 07.10.2015 | 13:24
Danke für die Antwort. Verstanden. Aber dieser über 27-jährige behinderte Waise lebt weiter und kann sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen. Gibt es eine andere Pension, die er beantragen kann? Welche Rechte hat er nun, weil über 27, behindert, und Waise ist, und sein Vater in Deutschland gearbeitet hat?Danke für Hilfe. Wir benötigen Hilfe für ihn, Schlagworte reichen, ich forsche dann nach.
Anniam 07.10.2015 | 14:05
...nach Spanien ziehen und dort Waisenrente beantragen, aber folgendes vor dem Umzug unbedingt beachten: Der Anspruch auf Waisenrente erlischt bei Eintritt eines der nachstehend beschriebenen Umstände: - mit Vollendung des 18. Lebensjahres (außer bei dauernder Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Behinderung) oder ggf. bei Erreichen der Altersgrenzen (!) für die Versorgungsberechtigten, - bei Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, die den Versorgungsanspruch begründet, - bei Adoption, - bei Heirat (sofern der/die Betroffene nicht völlig erwerbsunfähig oder schwer behindert ist), - bei Tod oder wenn festgestellt wird, dass der seit einem Unfall vermisste Arbeitnehmer nicht verstorben ist. Die Waisenrente erlischt grundsätzlich, wenn der Empfänger 18 Jahre alt wird bzw. seine Arbeitsfähigkeit (wieder-) erlangt.
Anniam 07.10.2015 | 19:23
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde (meistens beim Sozialamt) zu stellen. Ist für den Träger der Sozialhilfe bei einem Antragsteller, der noch nicht die Altersgrenze erreicht hat, unklar, ob evtl. eine Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt, kann er sie feststellen lassen. http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grund…
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