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Experten-Antwort

Waisenrente für 2. Studium

von Manfred30.03.2012 | 12:31
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4 Antworten

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Hallo allerseits, ich habe soeben meinen Bachelor Studium erfolgreich abgeschlossen. Nun denke ich über ein weiteres Studium nach. Also habe für mein erstes Studium Waisenrente bezogen bis jetzt. Nun habe ich bei meinem Versicherungsträger angerufen und gefragt ob ich weiterhin Waisenrente bekomme wenn ich nochmal ein Studium beginne. Sie sagten mir das ginge nicht, nur wenn ich das erste Studium abbreche und dann ein neues beginne, würde das gehen. Aber wenn ich mir die ganzen Beiträge hier durchlese, komme ich zum Schluss, dass ich auch für mein zweites Studium Waisenrente bekommen sollte. Also Studiengang wäre z.B. zu vergleichen mit: Erstes Studium: Elektrotechnik Zweites Studium: Informatik Gibt es da irgendwelche Regeln? Oder ist es von Versicherungsträger zu Versicherungsträger anders? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred!

Ja, die gibt es und sie sind für alle RV-Träger gleich:

"Schul- oder Berufsausbildung" im Sinne von § 48 SGB VI ("Waisenrente") liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn und solange Sie sich in dem erforderlichen Umfang tatsächlich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird nach Abschluss beziehungsweise Abbruch einer Ausbildung eine weitere Ausbildung aufgenommen, so ist auch diese weitere Ausbildung "Schul- oder Berufsausbildung".

Unbeachtlich ist, ob es sich bei der weiteren Ausbildung um eine solche in der gleichen Fachrichtung handelt. Das heißt sowohl eine (weitere) Ausbildung in einer anderen Fachrichtung als auch die weitere Ausbildung in der gleichen Fachrichtung mit dem Ziel eines höher qualifizierten Abschlusses können anspruchsbegründend sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Studiengang mit einem Bachelor abgeschlossen wurde und im Anschluss daran ein Masterstudiengang zurückgelegt wird.

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3 Antworten

Manfredam 30.03.2012 | 17:31
Vieln Dank. Das heißt also, wenn ich jetzt Bachelor Elektrotechnik studiert habe und meinen Abschluss habe und jetzt einen Bachelor Kunstofftechnik machen möchte, hab ich Anspruch auf Waisenrente? Und was ist wenn ich das neue Studium abbreche, weil es doch nicht mein Fall ist? Muss ich dann zurückzahlen? Ich glaube nicht oder? Und das ist also egal welcher Versicherungsträger? Sei es die Deutsche Rentenversicherung oder auch eine Berufsgenossenschaft? Vielen Dank. Gruß Manfred
KSCam 30.03.2012 | 20:38
Solange Sie studieren und das Höchstalter 27 nicht erreicht haben haben Sie einen Rentenanspruch und brauchen auch nichts zurückzahlen. Dieses Forum ist von der gesetzlichen RV - wenn Sie etwas von der Berufsgenossenschaft wissen wollen, fragen Sie bitte dort nach. Wo kaufen Sie Ihre Wurst ein - etwa im Modehaus?
Manfredam 02.04.2012 | 10:05
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo, wie ich oben schon schrieb habe ich bei meinem Versicherungsträger schon angerufen. Und das was ich gesagt bekam, kam mir nicht ganz logisch vor. Deswegen schrieb ich hier um zu wissen ob ich da richtig oder falsch liege. Also von daher, ich kaufe meine Brötchen beim Bäcker ja, aber bevor ich irgendwo etwas kaufe, erkundige ich mich überall. Danke.
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