Hallo,
mein Sohn besucht derzeit noch eine Fachoberschule und wird diese voraussichtlich im April vorzeitig verlassen. Zum 01.09.2017 hat er bereits einen bestätigten Schulplatz an einer Berufsfachschule. Ende Mai wird er 18 Jahre.
Zur Weiterzahlung der Waisenrente habe ich gefunden:
nach § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI besteht der Waisenrentenanspruch für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten fort. Damit ist es erforderlich, dass der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens am ersten Tag des fünften auf die Beendigung der vorangegangenen Ausbildung folgenden Kalendermonats beginnt.
Zum Verständnis: Sollte mein Sohn z.B. am 03.04. den letzten Schultag an der Fachoberschule haben, zählt der gesamte April sozusagen als Schulbesuch (da ja in Kalendermonaten gerechnet wird). Damit würden bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts am 01.09. also 4 Monate Übergangszeit liegen (Mai, Juni, Juli, August) und die Waisenrente würde weitergezahlt - auch wenn er im Mai 18 wird, da er sich ja in einem Überbrückungszeitraum zur nächsten Ausbildung befindet.
Ist das so korrekt?
Grüße
Mo