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Experten-Antwort

Waisenrente schützt effektiv

von ridicullös11.01.2011 | 12:14
3520 Ansichten
8 Antworten

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Da kann man ja nur lachen, wenn man sich den durchschnittlichen Zahlbetrag anschaut. Man ist ja noch nicht einmal vor dem Hungertod effektiv geschützt!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Rente von der/dem Verstorbenen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich habe lediglich 10% geschrieben, da ich unterstellte, dass "ridicullös" die Höhe nicht wusste. Ich wollte auf die genaue Berechnung nicht eingehen.

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6 Antworten

Czernyam 11.01.2011 | 13:35
Hallo? Der Rentenartfaktor für eine HW-Rente beträgt 0,1, aber die Rente nicht 10 % von der des Verstorbenen! Bitte beachten: Zuschläge an EP!!!
-_-am 11.01.2011 | 13:35
Sofern ein Anspruch besteht, beträgt die Höhe der Halbwaisenrente 10 Prozent, die Höhe der Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Zu den Waisenrenten wird ein Zuschlag gewährt, der sich aus den rentenrechtlichen Zeiten der beziehungsweise des verstorbenen Versicherten errechnet. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Hotzenplotzam 11.01.2011 | 15:55
Ihre Beiträge sind immer erfrischend lesenswert!
W*lfgangam 11.01.2011 | 19:32
...könnten den Überlebenswillen ab 18 auch noch zu stärken helfen ;-) Allerdings könnte dann eine Waisenrente auch wieder zur Kürzung dieser Leistungen führen. Daneben vielleicht ergänzend ne Schüppe Wohngeld oben drauf, und das Existenzminimum ist abgesichert. Nur in dem Kontext ist der Artikel dann passend - für ältere Waisen. Gruß w.
-_-am 11.01.2011 | 12:58
Offensichtlich irren Sie sich über die Funktion der Halbwaisenrente. Halbwaisenrente ersetzt nicht den Unterhalt, sondern ergänzt den zusätzlich bestehenden Unterhaltsanspruch gegen den verbleibenen Elternteil. Ende 2009 erhielten Halbwaisen im Durchschnitt eine monatliche Rente von 156 Euro, Vollwaisen im Schnitt 323 Euro monatlich ausgezahlt. Diese Durchschnittswerte schließen einen höheren Anspruch im Einzelfall nicht aus. Die Waisenrente wird außerdem zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Bundeskindergeldgesetz sieht seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich zusätzlich vor. Vom Hungertod ist mit damit in unserem Lande, das noch andere Sicherungssysteme hat, niemand bedroht! In Ihre Betrachtung sollten Sie vergleichend die Regelsätze unter http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II einbeziehen, die oft Unterhaltsfunktion haben ohne dass ein weiterer Anspruch gegen einen Dritten (bei Halbwaisen den verbliebenen Elternteil) besteht!
-_-am 11.01.2011 | 15:45
Der Ursprungsbeitrag rührte wohl eher aus dem Missverständnis her, die Waisenrente allein solle zum Leben ausreichen. Der zugrunde liegende Artikel Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ganz missverständlich darf die Auskunft durch eine gelegentlich zu Recht erfolgende Vereinfachung nicht werden. "10% der Rente der/des Verstorbenen" könnte bedeuten, dass eine Null-Rente wegen einer parallelen Unfallrente (§ 93 SGB VI) oder eine minimale Teilrente (§ 96a SGB VI) auch zu einer Null-Waisenrente oder einer sehr niedrigen Waisenrente führte, was aber nicht tatsächlich zutrifft. Das Beispiel unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… zeigt auf, dass die in Ihren Ausführungen unerwähnten Zuschlagsentgeltpunkte sogar einen überwiegenden Anteil der Höhe einer Halbwaisenrente ausmachen können (im Beispiel z. B. 38,0681 persönliche Zuschlagsentgeltpunkte von 60,3732 persönlichen Gesamtentgeltpunkten).
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