Auch eine Hochschulausbildung im Ausland kann einen Waisenrentenanspruch begründen, wenn sie einen wöchentlichen Zeitumfang von mehr als 20 Stunden erfordert.
Dies müssten Sie durch eine entsprechende Bescheinigung der ausländischen Universität belegen. Um "Stress" bei der Waisenrentenzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger bereits jetzt - sofern möglich - entsprechende Unterlagen vorlegen (z. B. Aufnahmebestätigung an der ausländischen Universität für das Semester XY) und die Immatrikulationsbescheinigung oder Ähnliches der ausländischen Universität dann schnellstmöglich nachreichen, sobald sie Ihnen vorliegt.