Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Waisenrente während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

von annilu30.04.2008 | 13:25
2099 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, in einem Beitrag aus dem Jahr 2006 wurde erläutert, dass ein Anspruch auf Waisenrente während der Durchführung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme besteht. Ist dieser Anspruch nach § 48 Abs. 4 Nr.2 a SGB VI auch gegeben, wenn zu Beginn der Maßnahme noch kein Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde? Wie verhält es sich, wenn auch nach Abschluß der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keine Ausbildug aufgenommen wird/ werden kann? Sind Geldleistungen der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 59 ff SGB VII (insbes. § 61 SGB III) relevant für den Anspruch auf Waisenrente? Wenn ja, inwiefern? Werden diese Leistungen ggf. als Einkommen auf die Waisenrente angerechnet? Vielen Dank für Ihre Mühen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Meines Erachtens kommt es nicht auf den Vertrag an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse: liegt tatsächlich Ausbildung vor? (Werden also Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend durch die Ausbildung in Anspruch genommen?). Bei einer Maßnahme nach § 61 SGB III wird dies generell unterstellt. Sicher benötigt Ihr Rententräger einen Nachweis darüber, zum Beispiel eine Schulbescheinigung, in der auf den Beginn der Maßnahme hingewiesen wird. Oder auch ein Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit zu der Maßnahme. Gerne auch einen Ausbildungsvertrag.

Grundsätzlich liegt der Anspruch auf Waisenrente während einer Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr vor, wenn der Antrag auf (Weiter-)Zahlung der Rente rechtzeitig gestellt wird. Bescheinigungen können im Verfahren nachgereicht werden.

Der Anspruch besteht nur während Ausbildung, unabhängig vom Ausbildungsergebnis oder weiteren Verlauf.

Eine Geldleistung "Berufsausbildungsbeihilfe" nach § 59 SGB III wird nicht auf die Waisenrente angerechnet. Möglicherweise hat die Waisenrente aber Einfluss auf die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe; bitte klären Sie dies mit der Agentur für Arbeit ab.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026