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Experten-Antwort

Wandlung teilw. in volle EM-Rente! Nun weniger Geld! Was tun/erlaubt?

von Crossi26.11.2012 | 19:52
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mir wurde rückwirkend eine teilweise Erwerbsminderungstrente in eine volle Erwerbsminerungsrente auf Zeit gewährt. Nun habe ich dadurch weniger Geld, da meine volle EM-Rente (900E) niedriger als die teilweise EMR war. (wurde nicht gezahlt, weil ALG1 höher war.950E). Meine Fragen: -Habe ich durch die rückwirkende Bewilligun zur vollen EM-Rente Nachteile? Ich bezog in dieser Zeit Krankengeld und ALG1! -Ich darf jetzt nur noch 400E (nächstes Jahr 450E) hinzuverdienen. Von 900 Euro kann ich nicht Leben. Muß ja noch 10% an Sozialabgaben davon bezahlen! Gibt es sonst noch eine finanzielle Hilfe? Zuletzt: Darf ich als Hinzuverdienst auch eine kleine Selbständigkeit ausüben, wo ich max. 400Euro pro Monat Netto verdienen darf? Oder nur auf 400E-Basis? Wer kann mir hier kurz helfen? Vielen Dank im Voraus. Crossi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Crossi,

durch die rückwirkende Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich sicherlich eine Nachzahlung, die zunächst der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse zwecks Erstattungsanspruch angeboten wird. Über die Abrechnung ergeht ein gesonderter Bescheid, aus dem Sie erkennen können, welcher Leistungsträger welche Geldleistung aus der Nachzahlung erhält.

Neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie im Jahr 2012 monatlich 400 EUR und ab dem Jahr 2013 monatlich 450 EUR (sofern die Gesetzesänderung zum 01.01.2013 in Kraft tritt) hinzuverdienen. Dieses müssen Sie dem Rentenversicherungsträger jedoch schriftlich mitteilen.

Leistungen zur Grundsicherung werden seitens des Grundsicherungsamtes nur gezahlt, wenn der Betreffende dauerhaft voll erwerbsgemindert und entsprechend bedürftig ist (s. auch Ausführungen von Klaus-Peter).

Ggf. sollten Sie sich erkundigen, ob Ihnen Wohngeld zusteht.

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7 Antworten

Michlam 26.11.2012 | 22:36
Hier kann sicherlich etwas nicht stimmen. Die volle EM mit 900 weniger??? Die meisten bekommen noch nicht einmal 900 Euro als volle Erwerbsminderungsrente. Aber wie ich lese schreibst Du etwas mit ALG 1 von 950 Euro. Ich verstehe leider die eigentliche Frage nicht denn die volle EM kann niemals 900 Euro weniger als die halbe EM sein. Klare Frage - dann klare Antwort!
Klaus-Peteram 26.11.2012 | 21:50
Die teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente. Insofern kann eine volle EM-Rente gar nicht niedriger als die teilweise EM-Rente ausfallen. Wie kommen Sie denn darauf ??? Die Nachzahlung für die rückwirkend zuerkannte volle EM-Rente wird jetzt mit dem Krankengeld und dem ALG I was Sie in dieser Zeit bezogen haben verrechnet. Dies erfolgt direkt zwischen der Rentenversicherung und ihrer Krankenkasse und der Agentur für Arbeit. Sollte dann noch ein Betrag übrig sein bekommen Sie den natürlich von der RV ausgezahlt. Sie dürfen zur vollen EM-Rente aktuell noch bis 400 € pro Monat und dann ab 1.1.2013 450 € dazuverdienen. Diese Grenzen gelten auch für eine selbstständige Tätigkeit. Sollte die Rente nicht zum Leben ausreichen könnten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Aber : "Anspruch auf HzLu haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann." " Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII[3] nicht erfüllt ist." http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
crossiam 26.11.2012 | 22:54
Klare Daten! Teilw. EM Rente brutto 500e Gleichzeitig ALG1 von netto 950e. Fazit während teilw. EMR: Keine Rente, sondern ALG1 Zahlung! Jetzt volle EM Rente von brutto 1000e - 10% Sozialabgaben' also netto 900e. Fazit: Weniger also während teilw.emr+ alg1! Nun verstanden?
Alltagsbegleiteram 27.11.2012 | 01:40
Es gibt für Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben und Ihr Lebenspartner kein Einkommen hat, könnte eine Aufstockung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bei erwerbsfähigem Partner) oder nach dem SGB XII (bei voll erwerbsgemindertem Partner) in Frage kommen. Falls Sie alleinstehend sind: Da Ihre Rente über 800,- Euro liegt, kommt eine Aufstockung Ihrer Rente durch die sogenannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII) jedoch kaum für Sie in Frage. Sie liegen mit einer Nettorente von 900,- Euro oberhalb des als anerkannten Bedarfs im SGB XII. Dieser festgelegte Bedarf setzt sich für Alleinstehende aus einem Regelsatz von monatlich 374,- Euro (ab 01.01.2013 werden es 382,- Euro, für Zusammenlebende werden es ab 2013 dann 343,- Euro pro Partner sein) plus angemessene Kosten der Unterkunft zusammen. Bei vorliegender Schwerbehinderung mit Merkzeichen G wird der Bedarf um 17% des maßgeblichen Regelsatzes erhöht (ab 2013 also um knapp 65,- Euro). Die als angemessen anerkannte Höhe der Kosten der Unterkunft ist regional unterschiedlich, sie erreicht jedoch für Alleinstehende keinesfalls 400,- Euro. Ja, Sie dürfen monatlich 400,- Euro anrechnungsfrei dazuverdienen (ab 2013 werden es dann wohl 450,- Euro sein). Ob Sie dies in selbstständiger Arbeit, auf Honorarbasis oder im Angestelltenverhältnis tun, bleibt Ihnen überlassen. Die Tätigkeit darf allerdings täglich drei Stunden nicht überschreiten, da in dem Fall ihre volle Erwerbsminderung in Zweifel gezogen werden kann.
Seltsamam 27.11.2012 | 00:30
Die EU-Rente errechnet sich aus Ihren erworbenen Entgeltpunkten und einer Hochrechnung zu Altersrente,das Alg 1 nach Ihrem letzten Verdienst.Von daher kommt es zu den Unterschieden. Die 900 € sind demnach Ihre volle EU-Netto-Rente.Und damit sind Sie noch gut bedient.
Michlam 27.11.2012 | 03:39
Klare Daten! Teilw. EM Rente brutto 500e Gleichzeitig ALG1 von netto 950e. Fazit während teilw. EMR: Keine Rente, sondern ALG1 Zahlung! Jetzt volle EM Rente von brutto 1000e - 10% Sozialabgaben' also netto 900e. Fazit: Weniger also während teilw.emr+ alg1! Nun verstanden?
Die EU-Rente errechnet sich aus Ihren erworbenen Entgeltpunkten und einer Hochrechnung zu Altersrente,das Alg 1 nach Ihrem letzten Verdienst.Von daher kommt es zu den Unterschieden. Die 900 € sind demnach Ihre volle EU-Netto-Rente.Und damit sind Sie noch gut bedient.
Danke jetzt habe ich es verstanden und trotzdem ist die Rente mit 900 Euro hoch. Alltagsberater schreibt etwas mit Wohnzuschuss und da denke ich das es diesen wahrscheinlich nicht gibt, da eine Bekannte alleinstehende Frau die ich kenne eine Rente von netto 846,00 Euro hat der Mietzuschuss abgelehnt wurde.
Klaus-Peteram 27.11.2012 | 08:24
Ihr Aussage , das ihre teilweise Rente neidriger als die volle Rente ist imemr noch falsch. Sie haben Sie ALG I bezogen welches eben höher war als die jetzige volle EM-Rente . Dies ist doch durchaus normal und kein Grund sich zu " beschweren ". Ausser bei sich selbst da Sie zu wenig verdient haben und damit die Rente etwas gerinegr sals das ALG I ausfällt. „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII) kommt sicher nicht in Frage da dies nur bei einer UNBEFRISTETEN EM-Rente gezaht würde. Es geht hier aber nur um eine befristeet Rente wie im Eröffnungsbeitrag zu lesen ist... http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… " Mir wurde rückwirkend eine teilweise Erwerbsminderungstrente in eine volle Erwerbsminerungsrente auf Zeit gewährt." Also ab zum Sozialamt und dort prüfen lassen ob noch Möglichkeiten bestehen. Eeventuell ist Wohngeld noch eine Möglichkeit. Aber anhand der genannten Zahlen sehe ich jedoch auch dafür " schwarz " . Viele Leute müssen mit noch weniger Geld klarkommen.
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