Durch die Zahlung von regressierten Beiträgen wird die bisherige rentenrechtliche Stellung erhalten. Spätere Einbußen in der Alterssicherung werden damit vermieden. Die regressierten Beiträge stehen damit den Pflichtbeiträgen aus einer abhängigen Beschäftigung rentenrechtlich gleich.
Diese Zeiten zählen somit zu den 35 oder 45 Versicherungsjahren.