Hallo!
Kann mir jemand sagen, ab wann ich Altersrente ohne Abzüge beziehen kann? Und ab wann mit Abzügen ?Ich blicke nicht so richtig durch...
Ich bin im Febr. 1956 geboren. Ich habe seit 10/1970 bis 10/2005 durchgehend Vollzeit gearbeitet. Ab 30.09.05 - 30.09.06 war ich umzugsbedingt arbeitslos. Nun wieder berufstätig (Teilzeit, ca. 60% seit 3.10.2006.
Im Voraus besten Dank für die Rückantwort !
Die Wartezeit von 35 Jahren scheint vorliegend erfüllt zu sein.
Im Hinblick auf die Änderungen durch das RV Altersgrenzenanpassungsgesetz können Sie dann mit 63 (also ab März 2019) die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,2 % Abschlag beanspruchen.
Sollten Sie mit 60 Jahren und 10 Monaten zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt sein, können Sie ab diesem Zeitpunkt (mit 10,8 % Abschlag) die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beziehen.
Anspruch auf Regelaltersrente bestünde in Ihrem Fall ab 65 Jahren und 10 Monaten.
Ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 09.03. nun tatsächlich verabschiedet wird, sollte man abwarten und kann dann ggf. prüfen inwieweit dies in Ihrem Fall eine weitere Möglichkeit wäre, eine Rente aus der gesetzlichen RV zu beanspruchen.
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht - bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - unabhängig vom Lebensalter.
MfG
Vielen lieben Dank für die sofortige Rückantwort. Dann darf ich mich sicher nochmals bezüglich der Altersrente für langjährige Versicherte melden ?!
Bis dahin...
Mfg
Die kurz vor der Verabschiedung stehende Gesetzliche Regelung über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sieht vor, dass Ihr Jahrgang die Regelaltersrente abschlagsfrei nach 65 Jahren plus 10 Monaten in Anspruch nehmen darf.
Auf die nachstehende Tabelle wird insoweit hingewiesen:
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Sollten Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen GdB (Grad der Behinderung) in Höhe von mindestens 50 vom Hundert haben, könnten Sie abschlagsfrei eine Alterrente für Schwerbehinderte nach Vollendung des 63.Lebensjahres plus 10 Monaten in Anspruch nehmen. Siehe Tabelle:
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Nun liegt Ihr Rentenbeginn aber weit nach dem Jahr 2010. Das ist der Zeitpunkt ab dem das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern dramatisch am Kippen sein wird.
Auf die Aussagen der Herren Schäuble; Mißfelder und Co ist daher mehr Verlass:
Falls Sie es noch nicht getan haben sollten, lesen Sie bitte hier nach:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/388571
und
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/507428.html
Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.
Wegen ausbleibender Rentenanpassungen – damit verbunden auch keine Anpassung der bestehenden Rentenanwartschaften – sinken die Renten sowieso über kurz oder lang wegen Inflationsverzehrs auf bzw. unter Grundsicherungsniveau.
http://www.sozialverband-vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de13941&SID=F8mHGKGmibkcNbDnAekeGJnMwmeffH
Den Eigentumsschutz für Gesetzliche Renten, der in Artikel 14 Grundgesetz definiert ist, können Sie getrost vergessen und als Luftnummer verbuchen. Lesen Sie dazu die Ausführungen von user Bernhard:
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Wir alle werden die Gürtel sehr eng schnallen müsssen.
Viele Grüße von
Amadé
BIN WEIBLICH! Vergessen anzugeben ! Ändert dies etwas ?
Lieber Experte,
aus welchem Grund lancieren denn wohl die genannten Herren dererlei Artikel? Bei einem Rentenbeginn der soweit in der Zukunft liegt, gehört eine Auskunft wie die meinige einfach mit dazu.
Sie wollen doch nicht etwa so namhafte Politiker – einige sogar im Ministeramt – als Panikmacher bezeichnen? Übrigens – auch Grundsicherung ist (gerade noch) Sozialstaat. Von einem Untergang desselben war keine Rede.
Es ist nicht meine Wenigkeit, die solcherlei Artikel in der Medienlandschaft platziert.
Nein, nur dass auch deswegen eine erneute Antwort abgegeben werden muss...
Die Altersrente für Frauen, wie auch die Altersrente wwgene ALO/Altersteilzeitarbeit, kann indes nur noch von Versicherten beansprucht werden, die bis 31.12.1951 geboren sind.
Es verbleibt somit bei den bereits getroffenen Ausführungen.
MfG
Sorry für die erneute Anfrage ! Rüge angekommen !
Trotzdem Danke - obwohl ich mir schon einen Strick holen wollte, nach der Panikmache v. Schäuble pp.
Wählen Sie nicht den Strick, sondern das Leben.
Grundsicherungsniveau heisst immerhin noch, dass der gerade notwendige Lebensunterhalt knapp gewährleistet ist.
Mehr ist mit großer Wahrscheinlichkeit für den Jahrgang 1956, dem ich übrigens selbst auch angehöre, leider nicht drin. Nicht ich bin der Verfasser dieser Zeitungsartikel!
Andere Menschen auf diesem Erdball haben es da nicht längst so gut wie wir in Mitteleuropa.
Viele Grüße von
Amadé, einem Freund des Lebens!
Mathematik, volkswirtschaftl. Denken und Juristerei sind das Eine - Politik dann aber was ganz anderes (vgl. aktuell auch den Beitrag auf ihre- vorsorge.de "Trotz Experten Warnung...")...
Letzters wollen wir eben in diesem Online Forum nicht "breit treten" zumal der Laie kaum den Empfängerhorizont eines Bernhards oder (Lob) Amades haben wird - dann oft auch nicht ganz verstehen kann, wie er die gerade von Ihnen gern zit. Links zu bewerten hat.
In diesem Sinne....
MfG
In diesen Punkten kann ich dem Experten nur voll zustimmen. Etwas mehr Optimismus wäre angebracht. Sonst kann man sich nämlich wirklich gleich einen Strick nehmen !