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Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus-Peter,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 61 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen, wenn Sie einen weiteren Weitergewährungsantrag bei der EM-Rente vermeiden wollen. In der Altersrente kann dann zwar die die bisherige Zurechnungszeit nicht mehr bis zum 64. Lebensjahr und 8 Monaten berücksichtigt werden, sondern wird um 2 Jahre gekürzt, allerdings wird die Altersrente aufgrund von Besitzschutz dennoch mindestens in Höhe der bisherigen Rente gezahlt.
Sie müssen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aber rechtzeitig beantragen, spätestens bis zum Ende des 3. Monats nach dem gewünschten Rentenbeginn.
Merkst Du eigentlich nicht, wie erbärmlich Deine sich stetig wiederholende Jammerei ist?Hallo zusammen, Ich bin befristet EM Rentner seit 01/19 bis 04/21. Erste Rentenzahlung in 08/19 durch die 7 Monate Zurechnung. Bin 57 Jahre alt und habe 41 Jahre bis 01/19 durchgearbeitet. Frühestens könnte ich in Schwerbehindertenrente mit 61/8. Hochgerechnet wurde meine EMR bis 64/8. Bekomme ich dann ab erstgenanntem Alter die SB Rente wenn nochmals verlängert wird, oder muss ich wenn wieder nur befristete EMR in 04/21 erhalte ( nach meinem Alter von 61/8)die weiter verlängern bis zur Regelaltersrente 64/8? Ich frage deshalb, um sich evtl. einmal Verlängerung zu sparen. Wie sind da eure Erfahrungen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Klaus-PeterIch finde es ungerecht das für die Bestands EM Rentner wie auch in meinen Fall nur bis 60 + 0 hochgerechnet wird. Warum müssen wir mit weniger Geld bis zu unseren Lebensende auskommen als später Erkrankte?
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