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Experten-Antwort

Wann beginnt Arbeitsmarktrente?

von Weyoun03.06.2020 | 13:36
114 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Experten, Versicherter erhält eine Teil-EMR bewilligt. Da er zu Beginn der EMR in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht (während langer Krankheit beendet), beantragt er zusätzlich ALG1. Das Arbeitsamt sieht den Versicherten als nicht vermittelbar an und wirkt auf die Arbeitsmarktrente hin. Wann ist der rechtliche Beginn der AM-EMR? Gleich Beginn der Teil-EMR, Antragsdatum ALG1...?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Weyoun,

wir schließen uns der Antwort von Siehe hier an.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 03.06.2020 | 14:10
Hallo Weyoun, auf welcher Rechtsgrundlage meint das Arbeitsamt, auf eine "Arbeitsmarktrente" hinwirken zu können? Hatten Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ihrer zuständigen Rentenversicherung während des Antragsverfahrens mitgeteilt? Die "Arbeitsmarktrente" wird nur bezahlt, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für eine, Ihren gesundheitlichen Rest-Möglichkeiten entsprechende, Tätigkeit als verschlossen gilt. Wenn dies also nicht bereits so in Ihrem Bescheid berücksichtigt wurde, scheint die DRV das offenbar anders zu sehen als das Arbeitsamt. Oder es lagen bei Bescheiderstellung nicht alle Unterlagen vor. Ob und ab wann also die Voraussetzung erfüllt sind, kann letztendlich nur Ihre zuständige Rentenversicherung entscheiden, bei der Ihre Unterlagen vorliegen. Wenn tatsächlich rückwirkend ab (Teil-)EM-Rente auch die "Arbeitsmarktrente" anerkannt wird, hätte das Arbeitsamt Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen, maximal bis zur Höhe der zeitgleich zur Verfügung stehenden Netto-Rente. Sie sollten sich direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden, nur dort bekommen Sie die für Sie persönlich geltenden verbindlichen Antworten. Alles Gute!
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