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Experten-Antwort

Wann beginnt meine Altersrente ?

von Martha20.09.2014 | 18:13
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe nun heute meine Rentenberechnung erhalten, befristete volle EM Rente bis Juli 2017. Ich bin Jahrgang 58 habe einen GdB von 50%. Beitragsjahre habe ich bis jetzt von Juli 1973 an gerechnet, ohne Fehlzeiten. Ich war und bin der Meinung dass ich mit 63 Jahren in Altersrente gehen kann, liege ich da richtig oder muss ich tatsächlich warten bis 2024? Und spielen die 50% bei der Berechnung irgend eine Rolle? Danke für die Antworten. LG Martha

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "Sozialröchler?" kann grundsätzlich zugestimmt werden. Zur abschließenden Klärung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schießl,

im Beitrag von "Sozialröchler?" steht nichts von Einheitsrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Sozialröchler?am 20.09.2014 | 18:36
Beim Erreichen der Regelaltersrente wird statt Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung eine Regelaltersrente von Amts wegen gewährt. Da sich voraussichtlich an der Höhe der Rente ohnehin nichts ändern wird, hat der Grad der Behinderung 50 keine Auswirkung. Natürlich können Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegen. Wenn sich aber für die Altersrente ohnehin keine höhere Rente ergibt, macht der Antrag wenig Sinn.
Marthaam 20.09.2014 | 18:51
Ich danke ihnen, ja das macht natürlich Sinn, darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Dass sich an der Rentenhöhe nichts ändert, sondern das Kind nur einen anderen Namen erhält, wenn es so weit ist. LG Martha
Christaam 20.09.2014 | 20:41
Mir wurde gesagt, wo nichts mehr eingezahlt wird kommt auch nicht mehr raus.
Uwe Seelosam 20.09.2014 | 21:47
Es sei denn, es kommt zwischenzeitlich die Einheitsrente. Man geht davon aus, daß diese so gegen 2020 kommt.
Schießl Konradam 21.09.2014 | 07:38
Mir wurde gesagt, wo nichts mehr eingezahlt wird kommt auch nicht mehr raus.
Es sei denn, es kommt zwischenzeitlich die Einheitsrente. Man geht davon aus, daß diese so gegen 2020 kommt.
Wer ist"Man"? Eine Einheitsrente wird es nicht geben, kein normaler Mensch kann Wissen wie es 2020 bei Rente aussieht. MfG.
SozPolam 21.09.2014 | 18:52
Mir wurde gesagt, wo nichts mehr eingezahlt wird kommt auch nicht mehr raus.
Es sei denn, es kommt zwischenzeitlich die Einheitsrente. Man geht davon aus, daß diese so gegen 2020 kommt.
Man hört, nach neuesten Überlegungen der Bundesregierung kommt die sog. Einheitsrente evtl. mit ersten Schritten ab 2016 im Rahmen einer Rentenreform! Ab Geburtsjahr 1964 soll es, so hört man, nur noch die Einheitsrente geben. Das ist schon mit der Altersrtente für besonders langjährige Versicherte ab dem 63. Lebensjahr aufsteigend exakt so angesteuert.
Schießl Konradam 22.09.2014 | 10:50
Bin schon überrascht über die Zustimmung, dass es bald eine Einheitsrente geben wird. MfG.
Schießl Konradam 22.09.2014 | 11:55
Entschuldigung, dies war SozPol. am 21.9. um 18:52. Meine Ausrede, anschließend war Ihre Bemerkung ausgedruckt. MfG.
W*lfgangam 22.09.2014 | 19:36
Dem Beitrag von "Sozialröchler?" kann grundsätzlich zugestimmt werden. Zur abschließenden Klärung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Entschuldigung, dies war SozPol. am 21.9. um 18:52. Meine Ausrede, anschließend war Ihre Bemerkung ausgedruckt. MfG.
...Interessehalber, archivieren Sie alle Experten/in-Beiträge - gar in Papierform, anschließend handschriftlich kommentiert und mittels OCR zurück ins Forum? So erklärbär, warum das schon mal 'holprig mit Krähenfußsatz' erscheint. Meine Beiträge dann aber bitte mit Quellenangabe abheften ;-) Gruß w.
Marthaam 23.09.2014 | 11:54
Wieso lese ich dann bei einer ähnlichen Frage hier, der Teilnehmer ist Jahrgang 57 hat einen GdB von 70 %, dass er einen Antrag auf Altersrente stellen kann für Schwerbehinderte. Er ist jetzt auch EM Rentner. LG Martha
W*lfgangam 23.09.2014 | 20:12
Hallo Martha, Sozialröchler hat nichts anderes gesagt, Sie _können_ den Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen - wenn die Mindestversicherungszeit/35 Jahre vorliegt -, müssen es aber nicht, da sich in 99,99 % nichts an der Rentenhöhe ändert und dann mit der Regelaltersgrenze 'automatisch' in Regelaltersrente umgewandelt wird. Ob dem so ist/eine Rentenerhöhung nicht/erwartet werden kann, sagt Ihnen die nächste Beratungsstelle DRV. Gruß w.
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