Wann endet die unmittelbare Zulagenberechtigung auf Grund KEZ?
15.10.2015, 12:43
von
Lux
Wann endet in diesem Fall die unmittelbare Zulagenberechtigung auf Grund der Kindererziehungszeiten:
Kind geb. Nov. 2011, außer den KEZ keine weiteren Zeiten.
Zum 31.12.2014 oder zum 31.12.2015?
Wo kann man die entsprechenden Regelungen nachlesen?
Danke
15.10.2015, 12:49
von
R.
???? unmittelbare Zulagenberechtigung ????
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren
--> 01.12.2011 bis 30.11.2014
§ 56 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html
15.10.2015, 12:55
von
senf-dazu
Die Zulagenberechtigung sollte bis zum Ende des Jahres laufen, in dem eine KEZ vorliegt, also bis 12/2015. siehe http://www.versorgungskassen.de/downloads/zusatzrenten/merkblatt_riester_elternzeit.pdf (Seite 2)
siehe auch Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
15.10.2015, 13:19
von
Doppelkopf
Die unmittelbare Zulagenberechtigung endete mit Ablauf 2014.
15.10.2015, 14:23
von
KPJMK
Hallo. Nur weil immer leicht Unklarheiten sind. Die Berechtigung endet 2014. Der Antrag für die Zulage 2014 wird aber erst in 2015 gestellt. Wenn Ihre Frau im Dez 15 und Jan 16 einen Minijob ohne Abwahl annimmt ist sie für 2015 und 2016 unmittelbar Zulage berechtigt. Das Einkommen für die Berechnung der Höhe der Zulage wird aus dem Vorjahr der Zulageberechtigung genommen. Schau mal hier : deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_altersvorsorge/riester_rente/01_sie_moechten_vorsorgen/80_wichtige_gesetze/Indexseite.html
15.10.2015, 14:31
von
****
Nach § 10 a EStG besteht Förderberechtigung nur während der Kindererziehungszeit wie sie in der RV anzurechnen ist oder anzurechnen wäre wenn Versicherungsfreiheit in der gesetzl. RV bestehen würde. Also in ihrem Fall von 12.2011 bis 11.2014 während der originären KEZ . Aber auch für das ganze Jahr 2011/2014 weil in Teilzeiträumen dieser Jahre Versicherungspflicht in der RV bestand. Ob und auf welcher Grundlage in 2015 Förderberechtigung/Zulagenberechtigung bestehen könnte wäre nach § 10 a EStG zu klären.
15.10.2015, 14:39
Experten-Antwort
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später.
Die unmittelbare Förderberichtigung während der Kindererziehungszeit endet also 2014.
15.10.2015, 15:10
von
Lux
Vielen Dank für die Antworten.
Gibt es evtl. eine Broschüre in der man diese Informationen nachlesen kann?
Meine Bankberaterin hat hiervon offensichtlich keine Ahnung und ich würde ihr gerne was zum Nachlesen geben!
15.10.2015, 16:05
von
senf-dazu
Habe doch oben eine Broschüre der Versorgungskassen angegeben.
Sorry übrigens für die richtige Erklärung, aber die falsche Jahreszahl 8)
15.10.2015, 16:26
von
Lux
Zitiert von: senf-dazu
Habe doch oben eine Broschüre der Versorgungskassen angegeben.
Sorry übrigens für die richtige Erklärung, aber die falsche Jahreszahl 8)
Hallo senf-dazu,
vielen Dank, hatte nur gedacht, dass es auch von der Deutschen Rentenversicherung selbst eine entsprechende Broschüre gibt.