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Experten-Antwort

Wann endet Hoschulausbildung rentenversicherungsrechtlich?

von Daniel3324.10.2018 | 18:31
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3 Antworten

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Hallo, was ist (aus Rentenversicherungssicht) das offizielle Ende einer Hochschulausbildung: Datum des Zeugnisses oder Exmatrikulationsdatum? Hintergrund: Ich habe von meinem Rentenversicherungsträger einen "Versicherungsverlauf" bekommen. Darin ist u.a. der Zeitraum für "Hoschulausbildung" vermerkt. Und es gibt eine "ungeklärte Zeit" (ca. 2 Monate). Das Ganze kam so zustande: Ich war Student, legte meine letzte Prüfungsleistung am Tag X ab und es dauerte noch Monate bis meine Prüfungsleistung bewertet und das Abschlusszeugnis ausgestellt wurde. Mein Status als Student (also das Datum der Exmatrikulation) lang also mehrere Monate nach X. Natürlich wurde das Abschlusszeugnis auf X zurückdatiert. Die "ungeklärte Zeit" beginnt mit X und endet mit Beginn einer Arbeitsaufnahme. Meine Fragen dazu: 1. Ist es richtig, dass der Zeitraum nach dem Abschluss (auch wenn ich noch offiziell immatrikulierter Student war), nicht mehr als Hochschulausbildung zählt? 2. Sollte ich jetzt einen Antrag auf Kontenklärung (oder etwas anderes) stellen um die "ungeklärte Zeit" weg zu bekommen? Während dieses Zeitraums war ich nicht berufstätig und habe auch anderweitig nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Grüße Daniel33

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2018 | 06:49

Hallo Daniel 33,

Endzeitpunkt für die Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung ist tatsächlich der letzte Prüfungstag und nicht der Tag der Exmatrikulation. Bei der Zeit zwischen dem Ende der Hochschulausbildung und der Beschäftigungsaufnahme handelt es sich damit um eine kleine Lücke in Ihrem Versicherungsleben, die jetzt nicht mehr geschlossen werden kann.

2 Antworten

Schlaubiam 24.10.2018 | 19:19
Die Hochschule endet mit dem Prüfungsdatum. Die Exmatrikulation ist völlig unerheblich
W*lfgangam 24.10.2018 | 20:40
Ergänzend: Wobei die Hochschulausbildung als solche zwar bei den 35 Versicherungsjahren mit zählt (da dürfte bis zur Rente genug Zeit sein, das zu erreichen ;-)), aber ansonsten bei - aus dieser Ausbildung dann resultierenden Einkünften - der Rentenhöhe ohne Bedeutung ist. Sieht dann halt nur 'schön' aus, wenn der Versicherungsverlauf lückenlos wäre/ohne Nutzen eben - die gesetzliche Regelung, bis wann die Zeit anzurechnen ist/grundsätzlich Prüfungstag, ist eindeutig. Gruß w. PS: es gibt solche 'Spezies', die jegliche/zeitliche Aktivitäten gern in ihrem Versicherungsverlauf abgebildet sehen möchten/so als 'staatlich anerkannten Lebensleistungsverlauf' - verwechseln das aber schlicht mit ihrem persönlichen Lebenslauf, der die DRV außerhalb der anzurechnenden Zeiten nicht im Mindesten interessiert.
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