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Experten-Antwort

Wann erfolgt die Auszahlung des Versorgungsausgleichs bei Erwerbsminderung und muß man das gesondert beantragen?

von andy116112.09.2020 | 10:05
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9 Antworten

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Meine Frau und ich sind mitten im Scheidungsverfahren. Der Vorsorgungsausgleich ist weitgehend klar und alle Unterlagen liegen vor.Die Werte sind weitgehend ausgeglichen. Da ich schon in der Erwerbsminderung bin und meine Frau noch bis 2027 arbeitet, stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ich die Ansprüche an meine Frau ausgezahlt bekomme? Wenn das erst mit dem Renteneintritt meiner Frau erfolgt, habe ich ein Problem, da die Abzüge auf meiner Seite schon bald mit der rechtskräftigen Scheidung erfolgen. Anders gefragt: Erfolgt die Auszahlung des Versorgungsausgleichs gleich mit dem Scheidungsbeschluss oder erst später? Und muß ich dafür einen separaten Antrag stellen, und wenn, dann wo? Zwei Anwälte konnten diese Frage nicht beantworten, die Auskunft bei der Rentenversicherung konnte mir auch keine detaillierte Auskunft geben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo andy1161,

Ihre Erwerbsminderungsrente ändert sich von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

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8 Antworten

Speziam 12.09.2020 | 11:08
Moin, Was sind das für Anwälte? Welche Auszahlung denn ? Die zu übertragenden Rentenpunkte werden ab Rechtskraft der Scheidung automatisch dem jeweiligen Rentenkonto zugegerechnet bzw. belastet. Wer schon in Rente ist, wird einen geänderten Bescheid und einen anderen Zahlbetrag erhalten erhalten. Wer noch nicht in Rente ist, für den(die) ändert sich zu nächst nichts.
KSCam 12.09.2020 | 11:00
Wenn Sie bereits Rente bekommen ändert sich Ihre Rente (positiv oder negativ) mit dem Folgemonat nach der Rechtskraft des Urteils......
Speziam 12.09.2020 | 11:12
KSC war schneller. Das bitte ganz schnell vergessen. Nach der Scheidung habt ihr Rentenmäßig nichts mehr miteinander zu tun. Jeder hat sein eigenes Rentenkonto.
Siehe hieram 12.09.2020 | 11:10
Hierzu auch ein Beitrag aus Juni 2020, der die Aussage von KSC bestätigt und einen Link zu detaillierteren Informationen enthält: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/emr-und…
Ach ja?am 12.09.2020 | 13:36
Ihre Rente wird nach Rechtskraft des Urteils durch den zugesprochenen Bonus automatisch erhöht. Bezüglich der Anwälte fragt sich, welche Spezialisierung diese hatten. Evtl. Verkehrsrecht? Scheidungsrecht sicher nicht!
andy 1161am 13.09.2020 | 11:52
Danke für die Auskünfte! Das war die letzte Unsicherheit vor einer friedlichen Einigung. Die Anwälte machen beide Familienrecht. Die Konstellation mit der Erwerbsminderung hatten sie so noch nicht.
Herbertam 16.10.2020 | 11:30
[Mit der Scheidung meines Bruders erfolgte auch der Versorgungsausgleich aus den Rentenasprüchen seiner Ex-Ehefrau. Mein Bruder ist 56 Jahre und bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrent. Eine Rückfrage bei den Versicherungsträgern seiner Ex-Ehefrau, bei denen er Anspruch auf Rente aus dem Versorgungsausgleich hat, ergab, dass die Rente erst mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters möglich sei. Ein vorzeitiger Anspruch auf Auszahlung aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit sei nicht möglich. Könnten Sie dies verifizieren? ]
Ouzam 16.10.2020 | 11:36
Verifiziert
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