Zitiert von: Jana
Mir wurde im Bescheid mitgeteilt, dass ich eine Nachzahlung für rund 2 Jahre erhalte. Diese würde aber erst gezahlt, wenn mögliche Rückzahlungsansprüche geklärt sind.
Es wird keine Rückzahlungsansprüche geben, aber mit welchem Zeitraum muss ich rechnen?
Sind Sie zufällig die 'Jana', die heute um 15.22h unter dem Titel 'Anrechnung Übergangsgeld' schon eine Frage hatte?
Dann finden Sie eine Antwort dort.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/anrechnung-uebergangsgeld-2/action/new/zitat/346099.html
Ansonsten kurz gefasst: kann bis zu zwei Monate dauern, hängt davon ab, wie schnell geklärt werden kann, ob Krankenkasse oder Arbeitsamt oder Übergangsgeld nicht doch - entgegen Ihrer Meinung oben - Erstattungsansprüche geltend machen, bzw. mitteilen, dass sie keine haben.