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Wann fließt die Zulage an den Anbieter?

von Patt26.05.2009 | 13:59
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3 Antworten

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Hallo, ich wüßte gern, wann die Zulage vom Staat an den Riester-Vertragspartner fließt und ob der Anbieter im Falle eines fondsgebundenen Vertrages sofort den Betrag in die Fonds investieren muss. In meinem Bsp. ist der Fondsgeb. Riestervertrag im Dez. abgeschlossen und es wurde auch sofort von mir die Zulage beantragt. Im Mai habe ich vom Anbieter einen Brief bekommen, dass der Fondskauf abgewickelt wurden. Ärgerlicherweise zu Höchstkursen (d.h. von Dez. bis Anfang Mai hätte ich mehr Fondsanteile für das Geld erhalten! Dauerte die Überweisung vom Staat so lange und wie kann ich als Anleger dies überprüfen? Und wie wird es im nächsten Jahr aussehen? Wird die Zulage zu einem bestimmten Stichtag oder zum 31.12. d.J. an den Vertragspartner überwiesen? Viele Grüße Patt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Patt,

Sie beantragen Ihre Riesterzulage jeweils über Ihren Anbieter. Dieser leitet Ihre Unterlagen zur Gewährung der Zulage an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Wann von dort die Gutschrift zu Ihrem Vertrag erfolgt, liegt nicht in unserem Ermessen und wird direkt von der ZfA veranlaßt. Falls Sie hierzu Rückfragen haben empfehlen wir ggf. eine Rückfrage bei der ZfA.

2 Antworten

Heinz_Nbgam 26.05.2009 | 20:11
Kann nur sagen, was ich aus meinem Vertrag kenne, auch ein Fondssparplan, seit 2007 jedes Jahr im gleichen Rhythmus: Es ist ein sog. "Dauerzulagenantrag" gestellt, d.h. beim Anbieter und der ZfA liegen alle Daten vor. Die Überweisung der Zulage erfolgt Jahr für Jahr zwischen 15. und 20. Mai. Hab mal gehört, dass das der normale Stichtag für die Überweisung der Zulagen sein soll. Mein Vertragsverlauf würde das bestätigen. Ihrer offenbar auch...
Pattam 27.05.2009 | 14:08
Danke für die Antworten. Dauerzulagenantrag ist gestellt, es scheint also ein allgemeiner Stichtag im Mai zu liegen, wenn das bei anderen auch so ist. LG, Patt
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