Hallo Patt,
Sie beantragen Ihre Riesterzulage jeweils über Ihren Anbieter. Dieser leitet Ihre Unterlagen zur Gewährung der Zulage an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Wann von dort die Gutschrift zu Ihrem Vertrag erfolgt, liegt nicht in unserem Ermessen und wird direkt von der ZfA veranlaßt. Falls Sie hierzu Rückfragen haben empfehlen wir ggf. eine Rückfrage bei der ZfA.