Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wann freiwillige Beitraege zahlen?

von Diane28.01.2014 | 15:05
880 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich lebe und arbeite in Italien, habe in Deutschland nur ein knappes Jahr Beitraege und moechte wissen, wann ich freiwillige Beitraege in Deutschland zahlen kann (auch rueckwirkend? oder nur fuer jedes Jahr? Oder nur kurz vor dem 67. Lebensjahr?), damit ich mal eine Rente in Deutschland beantragen kann. In Italien arbeite ich seit 24 Jahren, wie ist das mit der Anrechnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Diane,

da Sie laut Ihren Angaben in Italien, und damit in einem Mitgliedsstaat der EU leben und mindestens einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, müssten Sie die Berechtigung zur Zahlung freiwilliger Beiträge haben.

Für die Zahlung freiwilliger Beiträge gilt jedoch ein Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Dies bedeutet, dass Sie derzeit für das Jahr 2013 noch bis zum 31.03.2014 freiwillige Beiträge zahlen können.

Für Zeiten vor dem 01.01.2013 ist nur noch eine Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten möglich. Dazu dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Ihrem 16. Geburtstag zurückgelegt haben, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

Vor der Zahlung freiwilliger Beiträge müssen Sie in jedem Fall einen entsprechenden Antrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Bei der späteren Prüfung Ihres Anspruchs auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, werden die Zeiten in Deutschland mit den Zeiten in der italienischen Rentenversicherung generell zusammengerechnet.

Es gibt für Sie auch die Möglichkeit sich im Rahmen eines internationalen Beratungstages in Italien individuell zu dem Thema beraten zu lassen. Die Orte und Termine der internationalen Beratungstage in Italien finden Sie ebenfalls im Internet unter der bereits genannten Adresse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 28.01.2014 | 22:06
Hallo Diane, I = EU, D = EU ...im Rahmen des europäischen Rentenrechts werden die Rentenzeiten in den Mitgliedsstaaten für die jeweils eigenen Rentengesetze zusammengerechnet. Damit hätten Sie auch in D schon 25 Jahre (nur 5 werden für einen Rentenanspruch, wahrscheinlich erst ab 67, gebraucht). Eine freiwillige Versicherung ist aktuell nicht notwendig, wäre rausgeworfenes Geld, wenn Sie die "Rendite" sehen (1000 EUR Einzahlung = zusätzlich 4,50 EUR Monatsrente). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026