Guten Tag Diane,
da Sie laut Ihren Angaben in Italien, und damit in einem Mitgliedsstaat der EU leben und mindestens einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, müssten Sie die Berechtigung zur Zahlung freiwilliger Beiträge haben.
Für die Zahlung freiwilliger Beiträge gilt jedoch ein Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Dies bedeutet, dass Sie derzeit für das Jahr 2013 noch bis zum 31.03.2014 freiwillige Beiträge zahlen können.
Für Zeiten vor dem 01.01.2013 ist nur noch eine Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten möglich. Dazu dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Ihrem 16. Geburtstag zurückgelegt haben, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Vor der Zahlung freiwilliger Beiträge müssen Sie in jedem Fall einen entsprechenden Antrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Bei der späteren Prüfung Ihres Anspruchs auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, werden die Zeiten in Deutschland mit den Zeiten in der italienischen Rentenversicherung generell zusammengerechnet.
Es gibt für Sie auch die Möglichkeit sich im Rahmen eines internationalen Beratungstages in Italien individuell zu dem Thema beraten zu lassen. Die Orte und Termine der internationalen Beratungstage in Italien finden Sie ebenfalls im Internet unter der bereits genannten Adresse.