Hallo Manfred Thurau,
das stimmt so nicht. Für Ihren Geburtsjahrgang ist die Altersgrenze für die vorzeitige Rente (mit Abschlägen) auf 60 Jahre und 11 Monate angehoben. Vertrauensschutzregelungen kommen für Sie nicht in Frage - eine Rente mit 60 ist auch mit Abschlägen nicht möglich.
Die 35 Versicherungsjahre sind die ganz "normale" Voraussetzung für die Altersrente für Schwerbehinderte - ohne diese Jahre könnten Sie erst die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 11 Monaten in anspruch nehmen.