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Experten-Antwort

Wann geht man als EM-Renter in Altersrente?

von bald ein armer EM-Rentner06.02.2014 | 17:54
1621 Ansichten
5 Antworten

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Da die Zurechnungszeit ja momentan 60 J ist, beginnt die Altersrente dann also mit 60 J und ab 1.7. dann mit 62? Was sind dann die Vorteile für einen Altersrenter? Gibt's dann mehr Geld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherte, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen haben, ist anschließend einer Regelaltersrente zu leisten.

Die Altersgrenzen ergeben sich aus § 235 SGB VI und wurden für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 geboren sind schrittweise vom 65 auf das 67. LJ angehoben.

Beginnt Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Von 2001 bis 2011 waren abschlagfreie Renten ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die Höchstabschläge von 10,8 Prozent galten für alle, die 60 Jahre oder jünger waren.

Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Gleichzeitig erhöht sich auch die Altersgrenze für die Höchstabschläge von 60 auf 62 Jahre und jünger.

Ab 2024 können Sie eine abschlagfreie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst mit 65 Jahren bekommen. Wer dann jünger ist, muss Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen.

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz soll nun auch die Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. LJ verlängert werden (Gesetz noch nicht in Kraft getreten).

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4 Antworten

Anton Kueperam 06.02.2014 | 18:19
Die Altersgrenze zum Renteneintritt für EM-Bestandrentner wurde genauso angehoben wie für jeden gesunden aktiven Arbeitnehmer. Die Zurechnungszeit für EM-Bestandsrentner wurde nicht analog angehoben auf 62 wie Neu-EM-Rentner ab 01.07.2014. Im Koalitionsvertrag-Entwurf hatte man das natürlich verschwiegen, bzw. manipuliert anders dargestellt. Jetzt, wo für die Politiker die Kuh vom Eis ist, lassen sie den Knueppel aus dem Sack... Hatten Sie allen ernstes geglaubt, die Suppentafel wäre für die EM-Rentner bald Vergangenheit ? :-) Seien Sie froh, daß Ihre EM-Rente nicht bald umgewandelt wird in "Essens-Gutscheine" mit Alkoholverbot. Dann ist nämlich für die EM-Rentner auch das Weihnachten mit einem Gläschen Wein passe...:-)
Mickyam 06.02.2014 | 19:21
Zitat von Micky anzeigenausblenden
Die Altersgrenze zum Renteneintritt für EM-Bestandrentner wurde genauso angehoben wie für jeden gesunden aktiven Arbeitnehmer. Die Zurechnungszeit für EM-Bestandsrentner wurde nicht analog angehoben auf 62 wie Neu-EM-Rentner ab 01.07.2014. Im Koalitionsvertrag-Entwurf hatte man das natürlich verschwiegen, bzw. manipuliert anders dargestellt. Jetzt, wo für die Politiker die Kuh vom Eis ist, lassen sie den Knueppel aus dem Sack... Hatten Sie allen ernstes geglaubt, die Suppentafel wäre für die EM-Rentner bald Vergangenheit ? :-) Seien Sie froh, daß Ihre EM-Rente nicht bald umgewandelt wird in "Essens-Gutscheine" mit Alkoholverbot. Dann ist nämlich für die EM-Rentner auch das Weihnachten mit einem Gläschen Wein passe...:-)
Wie ich die "Knaben" kenne, wir zwar für Neu-EM-Renter die Rente angehobenn, aber es werden sicherlich auch die Voraussetzungen dafür, EM-Rentner zu werden schärfer. Das werden die zwar nicht zugeben, aber wie gesagt, Nachtigall ich hör...
Man kennt ja seine Papenheimer...
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