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Experten-Antwort

Wann gibt es grosse Witwenrente ?

von Hans-Georg Berndorf05.10.2011 | 08:42
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4 Antworten

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Hallo, Nach dem neuen Recht bekommt eine Hinterbliebene erst die Gr. Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Mannes 45 (+x) Jahre alt ist, ansonsten gibt es die kl. Witwenrente. Meine Frage: Angenommen eine Frau, die zunächst die kl. Witwenrente bezieht, bleibt unverheiratet. Kann sie dann später,wenn sie das Alter (45+x) erreicht hat, eine grosse Witwenrente beantragen? Danke HG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Georg Berndorf,

beim laufenden Bezug einer kleinen Witwenrente erfolgt die Umwandlung in die große Witwenrente bei Vollendung des entsprechenden Lebensalters (45 +) von Amts wegen. Die Witwe erhält ein Anschreiben, womit vorallem eingetretene Rechtsänderungen abgeklärt werden.

Wird eine kleine Witwenrente nicht bezogen, erfolgt die Umwandlung nur auf Antrag. Vom Rentenversicherungsträger ergeht hierfür keine Aufforderung.

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3 Antworten

Angelikaam 05.10.2011 | 09:17
Klare Antwort : Ja
Hans-Georg Berndorfam 05.10.2011 | 11:36
Hallo, Ich bedanke mich sehr für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Herzliche Grüsse Hans-Georg B.
DarkKnight RVam 07.10.2011 | 14:40
Hallo, bitte daran denken, dass trotz Umwandlung von Amts wegen in der Regel ein schriftl. Antrag gefordert wird!
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