Wolfgang schrieb:
Angie Baum schrieb: 28.01.2013 = Leistungsfall = Tag der 1. AU
da liegt die Lösung. Der med. der DRV sieht dieses Datum als Leistungsfall/Beginn der EM und somit ist der nächste Monatserste der Rentenbeginn. Antragstellungen/Antragsdaten sind bei dieser Rentenart ziemlich bedeutungslos, wenn es darum geht, med. zu beurteilen "wann ist erstmalig gesichert die EM eingetreten".
Claire schrieb:
Maßgeblich ist der Tag des ersten Eingangs bei einer Behörde oder einem Sozialleistungsträger. Anträge werden von allen, auch unzuständigen, Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich ständig oder vorübergehend im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und sind damit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I wirksam gestellt. Das gilt auch für formlose Reha- oder Rentenanträge, aus denen eine Willenerklärung zur Rentenantragstellung zu entnehmen ist.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Damit eine Versichertenrente vom frühestmöglichen Zeitpunkt an geleistet werden kann, muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 S. 1 2. Halbs. SGB VI).
Bitte sehr geehrte Fachleute - welche Antwort ist nun die korrekte????
Unser Rehabilitations-Antrag wurde am 10.06.13 (letzter Tag der möglichen Reha-Antragstellung) gestellt, entsprechend den Vorgaben der Krankenkasse!
Also liebe Fachleute - benennen Sie einen genauen
Tag.
(Nehmen Sie meine o.g. Daten als Musterbeispiel-Daten, da diese nicht unseren exakten Daten entsprechen, da wir annahmen, dass Sie keine persönliche Lösung geben können. Das hätte ich gleich bei meiner Erstanfrage dazuschreiben sollen - sorry!).
Es geht doch darum, uns und Leuten mit gleich gelagerten Fällen eine aufschlussreiche und gesetzlich, fachlich korrekte Angabe an die Hand zu geben.
Wir sind die Laien und Sie die Fachleute. Danke!