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Experten-Antwort

Wann in Altersrente?

von Nora Jane28.09.2016 | 11:11
1231 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bin in 12/1954 geboren und beziehe seit 1998 eine EU-Rente. Mein GdB beträgt 50%. Frage: Wann kann ich abschlagsfrei in die Altersrente wechseln? Danke im Voraus. LG Nora Jane

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nora Jane ,

da Sie laufend eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, können Sie die Umwandlung Ihrer Rente in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben. Der Jahrgang 1954 kann diese Rentenart abschlagsfrei nach Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten erhalten.

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2 Antworten

****am 28.09.2016 | 12:07
Hallo Nora Jane zum 01.09.2018 könnten sie die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag erhalten, wenn sie die Wartezeit von 35 J . erfüllt haben. Beantragen sie doch bei ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft, dann wissen sie ob sich der Zahlbetrag der Rente evtl. erhöht.
Schadeam 28.09.2016 | 14:27
Möglicherweise stellt sich die "Abschlagsfrage" gar nicht. Nach meiner Erinnerung gab es 1998 bei den EU Renten noch gar keine Abschläge. Da eine Altersrente nicht geringer wird als eine vorangegangene EM Rente und da die Gesetze sich in den letzten 18 Jahren eher verschlechtert als verbessert haben, spielen die Abschläge wahrscheinlich für Sie überhaupt keine Rolle. Aber eine Probeberechnung hilft weiter - a) Höher der sofortigen Altersrente und b) Höhe der Altersrente mit 63 +8. Kommt der gleiche Betrag wie die heutige Rente heraus ist es völlig egal ab wann die Rente Altersrente heißt.
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