Hallo Nora Jane ,
da Sie laufend eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, können Sie die Umwandlung Ihrer Rente in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben. Der Jahrgang 1954 kann diese Rentenart abschlagsfrei nach Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten erhalten.