Hallo, bekomme volle ER und bin Jahrgang 58. Nach den vielen Änderungen usw... Wann kann ich in die Altersrente für Schwerbehinderte? Mit 63 Jahren? Danke
06.10.2014, 14:44
von
oder so
bei Grad der Behinderung von mind. 50, erfüllter Wartezeit 35 Jahre (420 Monate) und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen: mit Vollendung des 61. Lebensjahres - bei nahtlosem Übergang von der EM- in die Altersrente (egal wann und welche) bleibt der bisherige Abschlag bestehen.
06.10.2014, 14:56
Experten-Antwort
Hallo unsicher,
wir schließen uns den Ausführungen von "von oder so" an.