Guten Morgen
Bin 1952 geboren und seit 2013 beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente.Habe 39 Jahre voll durchgearbeitet. Wann kann ich in Altersrente und bekomme ich dann etwas mehr Rente?
Für ihre Antworten schon im voraus besten Dank!
Die Höhe der Rente wird auch bei Wechsel in eine Altersrente Gleich bleiben.
Hallo Laufer,
wahrscheinlich können Sie sofort in Altersrente gehen und ebenso wahrscheinlich ändert sich nur der Name der Rente.
Gehen Sie zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle. Mit fünf Minuten Rentenauskunft, fünf Minuten Antragsaufnahme und fünf Minuten Smalltalk haben Sie das Thema erledigt.
Mit fünf Minuten Rentenauskunft,
Eine Rentenauskunft bei laufenden Rentenbeziehern ist nicht möglich.
Hier erfolgt eine (interne) Probeberechnung für die Umwandlung - mehr nicht.
Wenn Sie die Rente schon vor 1.7.2014 bezogen haben, wird eine evtl. Hinterbliebenenrente nach Umwandlung ein eine Altersrente nicht mehr auf 62 Jahre hochgerechnet.
Für eine HR-Rente ist es also besser, die Altersrente zum spätmöglichsten Zeitpunkt zu wählen.
HR-Renten werden nämlich nach der neuen Gesetzeslage berechnet. Das heißt, dass die EM-Rente in einem solchen Fall fiktiv auf 62 Jahre hochgerechnet würde und von dem dadurch erhöhten Betrag ermittelt wird.
Wenn Sie die Rente schon vor 1.7.2014 bezogen haben, wird eine evtl. Hinterbliebenenrente nach Umwandlung ein eine Altersrente nicht mehr auf 62 Jahre hochgerechnet.
Für eine HR-Rente ist es also besser, die Altersrente zum spätmöglichsten Zeitpunkt zu wählen.
HR-Renten werden nämlich nach der neuen Gesetzeslage berechnet. Das heißt, dass die EM-Rente in einem solchen Fall fiktiv auf 62 Jahre hochgerechnet würde und von dem dadurch erhöhten Betrag ermittelt wird.
Erstens hat niemand danach gefragt und zweitens hat Ihnen der User @W*lfgang erst kürzlich erklärt, dass die andere Berechnungsmethode keine nenneswerte Steigerung ergibt.
Ob es dann ein mehr an persönlichen Entgeltpunkten – verglichen mit den bisher berücksichtigen – gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
w.
Hallo Laufer,
aufgrund Ihres Geburtsjahrganges 1952 und der erfüllten Wartezeit von 35 Jahren können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln.
Vermutlich wird sich an der bisherigen Rentenhöhe nichts ändern.
Genaueres kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen.