Ich hätte nur mal rein intressehalber eine paar fragen an Sie:
ich bin Jahrgang 66 und mein Mann Jahrgang 65.
Ist es richtig so:
Unsere Regelaltersrente beträgt 67 Jahre.
Bei Behinderung ab 50% könnten wir frühestens mit 62 Jahren und mit Abschlag von bis zu 10,8% in Rente gehen.
Mit 65 Jahren und ab 50 % Behinderung ohne Abschlag in Rente gehen.
Ansonsten höchstens bei Krankheit eine Erwerbsunfähigkeits oder Teilerwerbsungähigkeitsrenten bekommen und dabei müssten in 5 Jahren 3 Jahre mit Rentenrechtlichen Zeiten belegt sein.
Was sind eigentlich Vertrauensregelungen nachdem sich die Abschläge auch noch richten?
liebe Grüße
Jenny