Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo W*lfgang, in der Tat ist es sehr heiß (im Rheinland heute 35 Grad). Die Fragestellerin schreibt Sie werde in 5 Jahre 61 Jahre, demnach müsste Sie Jahrgang 1962 ssein oder? Und was ist falsch in meiner ersten Bemerkung? Beste Grüße...die Folgeerklärung ist durchaus richtig. Nur ist die Fragestellerin wohl Jg. 1963 ;-) Auch @Fortitude one überdenkt seine Aussagen noch mal *g Gruß w.Nachtrag: "Nur ist die Fragestellerin wohl Jg. 1963" 1964 natürlich ...die Hitze eben ;-) Gruß w.
Nachtrag: "Nur ist die Fragestellerin wohl Jg. 1963" 1964 natürlich ...die Hitze eben ;-) Gruß w.bei Berücksichtigung des Geburtsjahrgangs 1957...die Folgeerklärung ist durchaus richtig. Nur ist die Fragestellerin wohl Jg. 1963 ;-) Auch @Fortitude one überdenkt seine Aussagen noch mal *g Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.