Hallo Forum
Jahrgang 1952 Juli geboren,38 Jahre ohne Fehlzeiten immer gearbeitet,jetzt Berufs und Erwerbsunfähig(letzters 3 Jahre befristet)30% Behinderung,Antrag auf 50% läuft,wann kann ich frühstens mit und frühstens ohne Behinderung mit und ohne Abschläge in Rente!!!Schwierig zu formulieren die Frage,trotzdem für jede Antwort danke!!
Abschlagsfrei mit 65/6,
vorzeitig mit 63 jahren und
10,8 abschlag,bei 50% be-
hinderung mit 60/6 und 10,8
abschlag.
Als besonders langjähriger
versicheter ( 45 Jahre) mit
65 schon abschlagsfrei.
MfG.
Hallo Schiko,
Dieter erhält bereits eine Rente, vermutlich mit Abschlag 10,8%.
Auch bei einem Wechsel in eine Altersrente bleibt dieser Abschlag erhalten.
mfg
Heike
Heike hat Recht. Wenn Sie derzeit eine volle EM Rente beziehen (die Abschläge hat) und diese Rente nicht wegfällt, werden Sie auf jeden Fall diese Abschläge zeitlebens behalten.
Sollten Sie (wie Sie schreiben) eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, dann sind Sie ein "Altfall" dessen Rente auch heute schon keine Abschläge besitzt - dann wäre es eh egal, wann die Rente Altersrente hieße.
Am einfachsten wäre Sie fragen beim Rententräger nach - der weiß was für eine Rente Sie bekommen und hat nicht das Risiko, dass jeder verschiedene Begriffe verwendet....
Ohne die EM-Rente wäre es mit 63 Jahren aber ein Abschlag von 9%.
Da haben sie sicher recht.Da-
von wußte ich auch.
Wusste aber auch,aufgrund
der EMR. ist der abzug von 10,8% auch bei rente nach
schwerbehinderung zu be-
rücksichtigen.
Wusste aber nicht, dass dies
auch für die spätere regel-
altersrente gilt.
Natürlich hat auch KSC nicht
unrecht. Es schadet aber nichts, wenn nicht fachleute
wie ich es bin dies hier erörtern.
MfG.