Hallo Josef Schmitz,
ausgehend von Ihren Angaben und der Annahme, dass keine Schwerbehinderung vorliegt und auch kein „besonderer Vertrauensschutz“ besteht, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn Ihrer Ehefrau der 01.09.2016 (Altersrente für langjährig Versicherte mit 9,3 % Abschlag). Der frühstmögliche Rentenbeginn ohne Abschläge wäre der 01.04.2019 (sowohl Altersrente für langjährig Versicherte als auch Regelaltersrente).
Um sich über alle weitere (theoretisch möglichen) Zeitpunkte des Rentenbeginns der verschiedenen Altersrentenarten (mit und ohne Abschläge) zu informieren, können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html
verwenden.
Weitere Informationen zu den möglichen Altersrenten und deren Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=18
herunterladen können.
Ungeachtet dessen kann sich Ihre Frau selbstverständlich auch persönlich und individuell in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen eines Rentenversicherungsträgers (kostenlos) beraten lassen.