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Experten-Antwort

Wann in Rente?

von Josef Schmitz18.12.2015 | 10:02
1740 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau feiert am 03.08.2016 ihren 63. Geburtstag. Sie hat 38 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2002 ist sie Hausfrau. Wann könnte meine Frau frühestens in Rente gehen, auch wenn sie Abschläge in Kauf nimmt. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Gruß Josef Schmitz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef Schmitz,

ausgehend von Ihren Angaben und der Annahme, dass keine Schwerbehinderung vorliegt und auch kein „besonderer Vertrauensschutz“ besteht, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn Ihrer Ehefrau der 01.09.2016 (Altersrente für langjährig Versicherte mit 9,3 % Abschlag). Der frühstmögliche Rentenbeginn ohne Abschläge wäre der 01.04.2019 (sowohl Altersrente für langjährig Versicherte als auch Regelaltersrente).

Um sich über alle weitere (theoretisch möglichen) Zeitpunkte des Rentenbeginns der verschiedenen Altersrentenarten (mit und ohne Abschläge) zu informieren, können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

verwenden.

Weitere Informationen zu den möglichen Altersrenten und deren Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=18

herunterladen können.

Ungeachtet dessen kann sich Ihre Frau selbstverständlich auch persönlich und individuell in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen eines Rentenversicherungsträgers (kostenlos) beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

_icham 18.12.2015 | 10:18
Ab 01.09.2016 mit 9,3% Abschlag (Altersrente für langj. Versicherte). Sofern eine Schwerbehinderung vorhanden ist, ist auch ein früherer Rentenbeginn möglich.
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