Hallo Frau N. . Lassen Sie sich, wie KSC vorgeschlagen hat eine Rentenauskunft zusenden. Sofern Ihr Versicherungskonto nicht auf dem aktuellen Stand ist, wird Ihnen Ihr Versicherungsträger allerdings vor Übersendung der Rentenauskunft ein paar Fragebögen zusenden. In der Rentenauskunft unter Buchst. H. (etwa Seite 9/10) wird vermutlich stehen, das die 45- jährige Wartezeit noch nicht erfüllt ist – bei Jahrgang 1959 nicht ungewöhnlich-. Sie können dann an der Differenz zum „Soll“ von 540 Monaten die noch notwendige „Restarbeitszeit“ errechnen. Der abschlagsfreie Rentenbeginn liegt beim Jahrgang 1959 allerdings frühestens bei 64 Jahren und 2 Monaten.