Guten Tag, ich habe nur eine kurze Frage,ich bin im Oktober 1956 geboren. Wann kann ich in Schwer behinderten Rente gehen? Ich bin 50% Schwer behindert auf Dauer. M.f.G monikap
09.03.2016, 13:55
von
SaschaK
Hallo,
die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie mit 60 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen, d. h. ab 01.09.2017; die Rentenkürzung beträgt 10,8% (dauerhaft).
Ein ungekürzter Anspruch besteht ab dem 01.09.2020.
Voraussetzung: Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren sowie ein GDB von mindestens 50 bei Rentenbeginn.
09.03.2016, 13:55
von
SaschaK
Hallo,
die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie mit 60 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen, d. h. ab 01.09.2017; die Rentenkürzung beträgt 10,8% (dauerhaft).
Ein ungekürzter Anspruch besteht ab dem 01.09.2020.
Voraussetzung: Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren sowie ein GDB von mindestens 50 bei Rentenbeginn.
09.03.2016, 14:00
von
monikap
Ich beziehe schon eine Erwerbsminderungsrente, also habe ich schon den Abschlag.Vielen Dank für Ihre Antwort
09.03.2016, 14:02
von
monikap
Wartezeit ist auch erfüllt.
09.03.2016, 14:27
Experten-Antwort
Den Ausführungen von SaschaK wird zugestimmt.
09.03.2016, 15:29
von
Schade
Wenn Sie schon EM Rentnerin sind gilt obiges analog, wobei sich in aller Regel nur der Name der Rente nicht aber die Rentenhöhe ändern wird.
Ab 60+10 würde das Damoklesschwert etwaiger Nachprüfungen nicht mehr über Ihnen schweben, wenn es eine Altersrente ist.