Der Beitrag von Schiko ist insoweit zu berichtigen, als die Wartezeit für die Altersrente wegen Altersteilzeit lediglich 15 Jahre beträgt. Nach Ihren Angaben stehen Sie aber nicht in einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis, sondern üben eine Tätigkeit in Teilzeit aus. Für Sie kommt somit mit 60. Jahren nur die Altersrente für Frauen in Betracht. Was die Anspruchsvoraussetzungen betrifft, hat Schiko bereits alles gesagt.
Die Ausführungen von Schiko über die beabsichtigte Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente sind zur Vermeidung von Missverständnissen mit dem Hinweis zu ergänzen, dass die Anhebung der Altersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1958 in Monatsschritten erfolgen soll. Der Jahrgang 1947 beginnt mit 1 Monat, der Jahrgang 1948 mit 2 Monaten usw.