Es gibt keine abzuwartende Frist für die Einreichung eines neuen EM-Antrages !
Gegen einen ablehnenden EM-Rentenbescheid können Sie ja innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wird der Widerspruch auch abgelehnt, müssten Sie dann Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Wird dort ihre Klage abgelehnt und der ablehnende Rentenbescheid also quasi bestätigt, ist DIESER Bescheid dann endgültig rechtskräftig und erledigt.
Sie könnten dann - theoretisch zumindest - gleich am nächsten Tag sogar einen erneuen EM-Antrag bei der RV einreichen.
Inwieweit dies sinnvoll ist, ist natürlich eine ganz andere Frage... Nach so kurzer Zeit ist es dies natürlich nicht !
Ein erneuter EM-Antrag hätte nur dann Chancen , wenn eine neue Erkrankung dazu gekommen ist oder sich eine bestehende Erkrankung erheblich verschlechtert hat und das ganze auch medizinisch eindeutig nachweisbar wäre.
Nur dann macht ein erneuter EM-Antrag auch wirklich Sinn.
Die RV würde einen neuen EM-Antrag also dann mit Sicherheit sofort wieder ablehnen, wenn sich am Gesundheitszustand nichts geändert (in dem Fall verschlechtert ) hat.