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Experten-Antwort

Wann ist Rentenbezug ohne Abschläge möglich?

von Rotstift04.03.2017 | 11:55
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12 Antworten

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Guten Tag, ich bin nun 23 Jahre alt und nach meinem Studium und dem Besuch der gymnasialen Oberstufe in meinen ersten Beruf eingestiegen. Schon jetzt möchte ich mich über die Rente informieren. Leider ist das Thema doch komplexer, als ursprünglich vermutet. So ist mir momentan nicht genau klar, wann ein Renteneintritt ohne Abschläge später einmal möglich ist. Es schwirren mehrere Zahlen und Theorien im Raum, die mich jedoch verwirren. Zum einen existiert die Zahl Altersgrenze 67, zum anderen stehen auch 45 Einzahlungsjahre im Raum. Habe ich es richtig verstanden, dass auch ein Renteneintritt ohne Abzüge vor dem 67. Lebensjahr möglich ist, wenn zuvor 45 Einzahlungs bzw. Anrechnungsjahre bestanden? In meinem konkreten Fall könnte ich somit bereits mit 62 Jahren Rentenzahlungen beantragen, da ich Zeiten für den Schulbesuch ab dem 17. Lebensjahr bis zum Berufseinstieg nach meinem Studium bis zum 23. Lebensjahr anrechnen lassen kann? (6 Jahre "Ausbildung" + 39 Jahre Beruf = Renteneintritt mit 62 Jahren ?)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rente ohne Abschläge wäre ab 67 möglich.

Anrechnungszeiten (Schule und Studium) werden nicht auf die 45 Jahre angerechnet.

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11 Antworten

Klugpuperam 04.03.2017 | 12:21
Also, der heutige Rechtsstand ergibt Folgendes: Rente ohne Abschläge mit 67 (wenn 5 Jahre Beiträge) Rente ohne Abschläge mit 65 (wenn 45 Jahre Beiträge oder GdB 50 und 35 Jahre rentenrechliche Zeiten) Rente mit Abschlägen mit 63 (wenn 35 Jahre rentenrechliche Zeiten) Rente mit Abschlägen mit 62 (wenn GdB 50 und 35 Jahre rentenrechliche Zeiten) Wie der Stand der Dinge in 40 Jahren ist, weiß nur der Raffelhüschen?!
Malteam 04.03.2017 | 12:33
1.) Es gibt mehrere Altersrente, sodass, je nach dem ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden, unterschiedliche Rentenbeginne (mit/ohne Abschläge) in Frage kommen 2.) Für einen allgemeinen Überblick sollten Sie bei "Rentenbeginnrechner" Ihr Geburstatum eingeben, sodass Sie einen ersten Überblick erhalten http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… 3.) Für einen persönlichen Überblick sollten Sie bei Ihren Rententräger anrufen und eine "Rentenauskunft" sich zukommen lassen. Allerdings wird diese, auf Grund Ihres Alters, wenig Aussagekraft haben. 4.) Egal was Sie dieses Jahr zu hören bekommen: Sie sind noch so jung - es ist davon auszugehen, dass sich das Rentenrecht bis zum Beginn Ihrer Altersrente noch ändern wird (ob positiv oder negativ sei mal dahin gestellt
Enstam 04.03.2017 | 12:38
Sie sind 23 Jahre alt und haben noch nie richtig gearbeitet und machen sich jetzt schon Gedanken über die Rente. Gehen Sie erstmal 45 Jahre arbeiten und danach können Sie sich mal über die Rente informieren. Es wird sich bis dahin noch sehr, sehr vieles ändern. Bis dahin frohes Schaffen !!
KSCam 04.03.2017 | 13:36
@Malte: eine Rentenauskunft wird nicht möglich sein, diese setzt 5 Beitragsjahre voraus, ohne die rechnet der Computer keine Rente aus. Das scheint @Rotstift noch nicht zu haben. Ein Abiturient der anschließend studiert hat, wird nie auf die berümten 45 Jahre kommen, weil da Schul- und Studienzeiten nicht mitzählen. Wer vor 67 45 Arbeitsjahre voll haben will, muss vor 22 zu arbeiten angefangen haben und dann lückenlos durcharbeiten und/oder Beiträge zahlen. Folge: Rente mit 67 abschlagsfrei oder mit 63 bei 14,4% Abschlag. Aber was solls? Ist ja schön dass sich ein 23 jähriger Gedanken macht, aber mehr als ihm raten "möglichst viele Jahre aus hohem Verdienst Beiträge zahlen" kann man kaum. Bis der 63 oder 67 ist gehen noch viele Gesetzenänderungen und Regierungswechsel ins Land.
Vor der Renteam 04.03.2017 | 14:11
Ich finde es positiv, wenn sich "Rotstift" schon in frühen Jahren für die (Alters)vorsorge interessiert. Ich hatte mich da erst mit Beginn der Riesterdebatten näher beschäftigt - rückblickend eher zu spät. Man hatte auch nicht diese Informationsmöglichkeiten wie heute. Ich fände einen Beratungstermin sinnvoll, den man auch online buchen kann. Da werden sie dann auch etwas über Riester, bAV uä. hören. Dann wäre eine Beratung beim Honorarberater angezeigt, der ihnen auch flexible Nettoverträge anbieten kann. Kleine flexible Beiträge merk man nicht, können später je nach Situation angepasst werden und tragen zusätzlich zum Renteneinkommen bei. Merke: Was weg ist kann schon nicht für Alufelgen oder teure Urlaube verwendet werden. :) Im Übrigen werden sie noch viele Gesetzesänderungen erleben und was spätere Regierungen beschließen, kann man heute überhaupt nicht einschätzen. Wünsche ebenfalls "frohes Schaffen!"
Vor der Renteam 04.03.2017 | 14:25
PS: Weil es KSC gerade erwähnt: Fehlende Anrechnungszeiten können auch nachgezahlt werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… Da hat man bis 45. Lebensjahr Zeit.
Juliusam 04.03.2017 | 15:38
Eines ist 150 % sicher. In 45 Jahren gibt es die Rente, wie wir sie kennen nicht mehr. Auch die Welt wie wir sie jetzt kennen wird es dann nicht mehr geben. Alleine durch die armutsbedingte Völkerwanderung wird sich alles verändern. Ganz abgesehen davon, das es mich überraschen würde, wenn die Welt weitere 45 in relativem Frieden leben könnte, ich denke eher, das ein WK III realistischer ist in dieser Zeit. Von eventuellen Naturkatastrophen garnicht erst zu reden. Da reicht ein starker Vulkanausbruch der lange die Sonne verdunkelt und schon ist alles geplante Makulatur. Und solche Ausbrüche werden von Experten durchaus erwartet. Von daher sollte man sich um diese ferne Zukunft nicht soviele Gedanken manchen, sondern einfach die vorhandenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge nutzen und abwarten, was daraus in 45 Jahren geworden ist. Don't worry be happy!
W*lfgangam 04.03.2017 | 16:57
Ergänzend/Nachzahlung: es geht nicht um 'fehlende' Anrechnungszeiten, sondern um Anrechnungszeiten, die aufgrund schulischer Ausbildungen nicht mehr anerkannt werden können. Das wäre die Schulzeit 16 - 17. Lbj. sowie die über Jahre hinausgehenden schulischen Ausbildungen ab 17. Lbj. Mit den 8 Jahren Anrechnungszeit/Schule /'Beitrags-Luft im Rentenkonto' ist das Erreichen der 45 Jahre bis aktuell 65 schlicht unmöglich. Der mögliche/finanzielle Nutzen dieser Beitragsnachzahlung ist unter anderen Kriterien zu beurteilen. Gruß w.
KSCam 04.03.2017 | 21:53
...aber über 8 Jahre liegen ja nicht vor weil Rotstift schon mit 23 das Sudium rum hat, somit maximal 6 Jahre ab 17 und die sind anrechenbar. Also kann nur das Jahr von 16-17. LJ gezahlt werden, was die Gesamtbilanz wahnsinnig rettet. Pro heute gezahltem Tausender in 44 Jahren 5 € mehr - da wird Rotstift sofort zugreifen. Das hat er dann in 60 Jahren wieder reingeholt.
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