Zitiert von: Raus !
Hallo, ich dachte hier wird man beraten? Ich bin 1961 geboren und inzwischen zu 90% schwerbehindert. Können Sie mir bitte schreiben, wann ich frühestens aufhören kann zu arbeiten ?
Es dürfte Ihnen doch sicherlich bekannt sein, dass es Altersrente noch nie vor dem 60. Lebensjahr gab. Selbst das liegt beim Jahrgang 1961 noch weit in der Zukunft und löst Ihre geschilderten Probleme wohl kaum. Ob Sie dafür die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen ...???
Eine Rente wegen Erwerbsminderung, auch das dürfte bekannt sein, kann man jederzeit beantragen. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
Da hier im Forum die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht geprüft werden können hier nochmals die gewünschte Beratung:
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Da steht alles schwarz auf weiß zu lesen. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sofort mitzunehmen (auf Wunsch mit entsprechender Beratung) oder hier online beantragen:
https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-rentenversicherung/drv00formsport.nsf/drv00frmVVSK?OpenForm