Wann kann ich frühestens aufhören ?

von
Raus !

Guten Tag,
ich bin 1961 geboren und inzwischen zu 90% schwerbehindert.
Können Sie mir bitte schreiben wann ich frühestens aufhören kann zu arbeiten ?
Aufgrund meiner Schwerbehinderung habe ich immer größere Probleme im Berufsleben.
Die Chefs weden immer jünger und werden immer rücksichtsloser gegenüber Schwerbeinderten wie mir.
Nun steht schon wieder ein Wechsel der Führungsrige an, die Intervalle werden immer kürzer.

Bitte keine Vorschläge zu Reha, Umschulung, Arbeitsplatzwechsel oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe am Arb eitsleben.
Das habe ich alles schon zigfach inzwischen hinter mir.

von
-_-

Zitiert von: Raus !

Können Sie mir bitte schreiben wann ich frühestens aufhören kann zu arbeiten?

Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Da steht alles schwarz auf weiß zu lesen. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sofort mitzunehmen (auf Wunsch mit entsprechender Beratung) oder hier online beantragen:

https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-rentenversicherung/drv00formsport.nsf/drv00frmVVSK?OpenForm

von
Raus !

Hallo, ich dachte hier wird man beraten ?

von
-_-

Zitiert von: Raus !

Hallo, ich dachte hier wird man beraten? Ich bin 1961 geboren und inzwischen zu 90% schwerbehindert. Können Sie mir bitte schreiben, wann ich frühestens aufhören kann zu arbeiten ?

Es dürfte Ihnen doch sicherlich bekannt sein, dass es Altersrente noch nie vor dem 60. Lebensjahr gab. Selbst das liegt beim Jahrgang 1961 noch weit in der Zukunft und löst Ihre geschilderten Probleme wohl kaum. Ob Sie dafür die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen ...???

Eine Rente wegen Erwerbsminderung, auch das dürfte bekannt sein, kann man jederzeit beantragen. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.

Da hier im Forum die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht geprüft werden können hier nochmals die gewünschte Beratung:
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Da steht alles schwarz auf weiß zu lesen. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sofort mitzunehmen (auf Wunsch mit entsprechender Beratung) oder hier online beantragen:

https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-rentenversicherung/drv00formsport.nsf/drv00frmVVSK?OpenForm

von
Opa Jo

Zitiert von: Raus !

Hallo, ich dachte hier wird man beraten ?

Sie wollen wissen wann Sie in Rente können,da schauen Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true

Und wie schon geschrieben,ansonsten EM-Rente Antrag stellen.

von
Raus !

Hallo,
der Rentenrechner funktioniert bei mir irgendwie nicht.
Ich weiß nicht woran das liegt ?
Habe einen vorkonfigurierten Rechner vom Geschäft, vermut Java Script und Cookies sind generell deaktiviert.
Proxi dazwischen ?

Ich bin am 05.03.1961 geboren.
GDB 90.
Ich habe seit 18 immer gearbeitet, 2,5 Jahre für Umschulung müßte man abziehen.
Da wurden aber so viel ich weiß auch Soz-Beiträge entrichtet.
Kann man die EM beantragen, während man noch in das Geschäft geht ?
Der Soziale Dienst hat mir das empfohlen.
Aber irgendwie ist es doch widersprüchlich eine Rente zu beantragen während man noch arbeitet. ?
Macht das überhaupt Sinn ?
Aussicht auf Erfolg ?

von
-_-

Zitiert von: Raus !

Kann man die EM beantragen, während man noch in das Geschäft geht?

Ja, das kann man.
Zitiert von: Raus !

Macht das überhaupt Sinn? Aussicht auf Erfolg?

Glaskugel defekt! Wie soll man dazu eine Prognose abgeben??? Wenn Sie das erfahren wollen, stellen Sie einen Rentenantrag!

Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab 01.10.2022, Abschlag 10.8 %.

Experten-Antwort

Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung können Sie frühestens ab dem 01.10.2022 eine Rente bekommen mit einem Rentenabschlag von 10,8 %
Der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab diesem Zeitpunkt besteht allerdings nur dann, wenn
- bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung noch vorliegt (mindestens 50 %) und
- gleichzeitig die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist.

Falls Sie ihr Arbeitsverhältnis –nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren- eventuell beenden wollen, dann sollten Sie unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einer persönlichen Beratung kann man Ihnen zum einen bestätigen, dass die erforderliche Wartezeit erfüllt ist und gleichzeitig kann man Sie aufklären, was die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses für Sie bedeutet.

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