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Experten-Antwort

Wann kommt Rentenbescheid?

von MonikaL17.02.2015 | 15:16
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9 Antworten

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Hallo, da der Vater meines minderjährigen, schulpflichtigen Sohnes verstorben ist, hat er Anspruch auf Waisenrente. Den Antrag habe ich schon vor längerer Zeit (Mitte Januar)gestellt. Ein Anruf bei der Rentenversicherung hat nur ergeben, dass der Antrag noch in Bearbeitung ist und noch "Ermittlungen" geführt werden müssen. Man konnte mir nicht sagen, wann wir den Bescheid erhalten. Was sind denn Ihre Erfahrungswerte? Wie lange dauert so etwas? Außerdem möchte ich wissen, ob mein Sohn bereits jetzt über die Rente krankenversichert ist? Bei meinem aktuellen Ehemann weigert sich die Krankenkasse leider meinen Sohn mitzuversichern, da er nicht der leibliche oder adoptierte Sohn ist. Sobald ich den Bescheid habe, müsste mein Kind ja über die Rente krankenversichert sein. Auch deswegen möchte ich möglichst schnell den Rentenbescheid, damit er krankenversichert ist und damit ich mit meinem Sohn zum Arzt gehen kann, wenn er krank wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MonikaL,

ist die Waisenrente aus einem ungeklärten Konto zu zahlen, sind meist noch Ermittlungen hinsichtlich weiterer Versicherungszeiten erforderlich. Außerdem ist im Normalfall das Entgelt bis zum Todeszeitpunkt beim Arbeitgeber zu ermitteln. Der Bescheid kann erst erteilt werden, wenn die Antworten beim Rentenversicherungsträger eingehen.

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8 Antworten

Cassandraam 17.02.2015 | 15:25
Wann der Bescheid kommen wird, weiss niemand. Sofern der Kindesvater noch kein Rentner gewesen ist, muss u.U. das Versicherungskonto noch geklärt werden. Ihr Sohn ist grds. ab Antragsstellung krankenversichert. Ob er es allerdings auch ab Rentenbeginn ist, hängt von den Vorversicherungszeiten des Kindesvaters bei der Krankenkasse ab. Fragen Sie diesbezüglich bei der Krankenkasse nach.
asbam 17.02.2015 | 15:30
Die Krankenversicherung entscheidet darüber, ob Ihr Sohn beim Bezug der Waisenrente über die Rente selbst krankenversichert ist - nicht der Rentenversicherungsträger. Vielleicht ist es ja genau das, was unter "weitere Ermittlungen" zu verstehen ist. Denn, bei einer minderjährigen Waise ist die Fertigung des Rentenbescheides an sich kein Problem.
Cassandraam 17.02.2015 | 15:39
.....wenn das Versicherungskonto geklärt ist.
W*lfgangam 17.02.2015 | 20:21
Hallo MonikaL, 1- 3 Monate, vorher 'unruhig' zu werden, macht wenig Sinn. Die DRV ist bestrebt, so schnell wie möglich jeden Antrag abzuschließen. Und so lange Sie keine Nachfragen erhalten, hakt es tatsächlich nur an 'internen Ermittlungen', um die Rente feststellen zu können. Gruß w.
Otto Reichelam 17.02.2015 | 20:44
Wie bei Harry Potter, da kommt so eine weisse Eule geflogen mit einem kleinen Brief um den Hals und macht uhu uhu.
Nachfrageram 18.02.2015 | 07:23
Interessant finde ich die Wortwahl 'vor längerer Zeit (Mitte Januar)'. Das wir aber auch nicht zaubern können.
majaam 18.02.2015 | 09:15
Hallo Monika, warum ? hast du deinen Sohn nicht bei dir angemeldet ??? Gehe zur KK und kläre das.
W*lfgangam 18.02.2015 | 20:54
Hallo maja, die Familienversicherung ist 'etwas' komplizierter, als einfach nur hopphopp: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Die Krankenkasse wird schon wissen, was sie tut ;-) Allerdings müsste bereits allein durch den Rentenantrag die so genannte 'Warterentnerkrankenversicherung' ausgelöst werden, regelmäßig mit dem Mindestbeitrag der KV/PV. _Das_ sollte die KK also schon geklärt haben ...aber auch da gibt es Haken und Ösen. Tipp an MonikaL: das örtliche Versicherungsamt aufsuchen, das ist für Fragen/Auskünfte aller Sozialversicherungen zuständig. Das Wissenspotential GKV dürfte zwar gering sein, aber man kann ja von Behörde zu Behörde telefonieren und so Licht ins Dunkel bringen. Gruß w.
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