Hallo maja,
die Familienversicherung ist 'etwas' komplizierter, als einfach nur hopphopp:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Die Krankenkasse wird schon wissen, was sie tut ;-) Allerdings müsste bereits allein durch den Rentenantrag die so genannte 'Warterentnerkrankenversicherung' ausgelöst werden, regelmäßig mit dem Mindestbeitrag der KV/PV. _Das_ sollte die KK also schon geklärt haben ...aber auch da gibt es Haken und Ösen.
Tipp an MonikaL: das örtliche Versicherungsamt aufsuchen, das ist für Fragen/Auskünfte aller Sozialversicherungen zuständig. Das Wissenspotential GKV dürfte zwar gering sein, aber man kann ja von Behörde zu Behörde telefonieren und so Licht ins Dunkel bringen.
Gruß
w.