Hallo Peter K. aus L,
Ihre Frage deutet zunächst nur darauf hin, dass im Rahmen der Reha eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit u3 tgl. festgestellt worden ist - in der letzten Beschäftigung oder/und allgemeiner Arbeitsmarkt?
Das ist noch kein Rentenantrag bzw. muss das dann überhaupt im Rahmen der Umdeutung des Reha-Antrags zu einem Rentenantrag führen. Haben Sie denn explizit schon einen Rentenantrag gestellt/wurde einer in der Reha-Einrichtung aufgenommen?
Den AG müssen Sie über die bloße Rentenantragstellung nicht informieren, erst wenn der Rentenbescheid vorliegt. Dazu haben Sie weiterführende Hinweise/Links erhalten.
> Bei Antragstellung wird auch darauf geschaut seitens RV ob man krank geschrieben ist?
Ist unbedeutend. Wenn Sie (weiter) zu Lasten der eigenen Gesundheit arbeiten/sich lediglich andere 'Vorteile' damit verschaffen wollen, ändert das nichts an einer bereits eingetretenen Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne. Aktuell liegt kein Rentenbescheid vor, wer will Ihnen daher 'verübeln', dass Sie genauso handeln (müssen), falls es auch so bleibt/keine EM-Rente.
> Habe Angst, dass falls der Antrag abgelehnt wird, ich ausgesteuert bin (Sperrfrist 3Jahre und die 72+6 Wochen ausgeschöpft) und meinen Job verliere.
Nach 'Aussteuerung' KG stünde Ihnen noch Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung zu - bei lfd. Rentenverfahren zahlt die Afa (bis zur altersgemäßen Höchstdauer) und hält bis zur Entscheidung über den EM-Antrag still. Der Job bleibt auch in dieser Zeit noch bestehen - eine Kündigung ist für den AG grundsätzlich weniger lukrativ, zu dem auch hier ggf. zunächst tarifvertragliche Vorgaben zu berücksichtigen sind.
Warten Sie die nächsten Wochen ab, bis Post von der DRV eintrudelt ...zur Umdeutung oder zum bereits gestellten EM-Antrag. Die Entscheidung zur vorläufigen Wiederaufnahme der Beschäftigung/oder weitere AU nach ärztlicher Einschätzung, müssen Sie treffen bzw. Ihr behandelnder Arzt.
Gruß
w.