wann muß ich den 320 Euro Job melden und wie

von
Diva

Ich bin EMRentnerin und habe ab Januar 2020 einen leichten Minijob mit flexiblen Arbeitszeiten 8 Stunden die Woche gefunden.
Wann muß ich das der DRV melden? Jetzt schon, oder bei Beginn der Tätigkeit.
Im Arbeitsvertrag steht zudem was von Rentenaufstockung, ich weiß nicht was ich da ankreuzen soll. Denn ich bin ja schon Rentner.

Danke für die Antworten

von
Sicher

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man eine Arbeitsaufnahme vor dem Start mitteilen und ggf. eine Entscheidung dazu abwarten. Nicht das am Ende die Gewährung der EM-Rente in Frage gestellt wird, oder eine erneute Überprüfung stattfindet.

Dies sollte alles in Ihrem Rentenbescheid stehen. Auch Tätigkeiten bei denen man nichts verdient, können zum Verlust der EM-Rente führen.

von
W°lfgang

Hallo Diva,

die 1. Frage wurde bereits beantwortet.

Zur Aufstockung ...steht das da tatsächlich noch so drin? Muss dann ein Mustervertrag von vor 2013 sein. Seit 2013 geht es nicht mehr um Aufstockung (ich will meinen eigenen Rentenbeitrag dazu zahlen/aufstocken), sondern um die Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob - die 'Aufstockung' ist zunächst zwingend vorgesehen. Fragen Sie den AG noch mal, was da mit 'Aufstockung' gemeint ist und weisen ggf. auf die neue Rechtslage hin ...eine Aufstockung der ohnehin bestehenden Pflichtversicherung ist nicht möglich ;-)

Sollen Sie die 'Aufstockung' nun bestehen lassen, also die Versicherungspflicht, oder die Befreiung davon beantragen - Was bringts so oder so?

Die Versicherungspflicht:
'Bringen', also positive Auswirkungen auf die laufende Rente, wie auch die spätere Altersrente werden sich grundsätzlich nicht ergeben. Sie zahlen dafür max. 16,20 EUR im Monat und der eigentliche Rentenzuwachs (40 Cent) fällt untern Tisch, da in Ihrer EM-Rente bereits eine Zurechnungszeit bis 60/62+ enthalten sein wird, die nach wie vor einen deutlich höheren Wert hat, als die nun parallel ab 2020 beginnenden Minijob-Beiträge ...was kleiner als der Wert der Zurechnungszeit ist, erhöht nicht die Rente (vereinfacht dargestellt).

Im möglichen Fall, dass Ihre ggf. nur befristete Rente nicht weiter bewilligt wird, oder auch eine Dauerrente entzogen wird und anschließend eine Versicherungslücke entsteht - die länger als 2 Jahre wird - und dann erneut über eine EM-Rente zu entscheiden ist, hätten Sie mit der Pflichtversicherung aus dem Minijob die Lücke überbrückt (vorausgesetzt der Minijob läuft und läuft und läuft …) und der EM-Anspruch wäre - zumindest aus Sicht der erforderlichen Vorversicherungszeit - erhalten geblieben. Bei dieser Konstellation ist auch zu berücksichtigen, wie weit Sie von einer Altersrente noch entfernt sind, oder schon nahe dran. Geht es vielleicht auch - bei Entfall der EM-Rente - noch um 35 Jahre für eine vorgezogenen Altersrente? ...letztendlich sind diese speziellen Fragen in der nächsten Beratungsstelle mal auf den Teller legen.

Die Wahl der Versicherungsfreiheit:
Das Minijob-Entgelt ist ohne 'Aufstockung' bis zu 16,20 im Monat höher :-)

Gruß
w.

von
Diva

Zitiert von: W°lfgang
Hallo Diva,

die 1. Frage wurde bereits beantwortet.

Zur Aufstockung ...steht das da tatsächlich noch so drin? Muss dann ein Mustervertrag von vor 2013 sein. Seit 2013 geht es nicht mehr um Aufstockung (ich will meinen eigenen Rentenbeitrag dazu zahlen/aufstocken), sondern um die Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob - die 'Aufstockung' ist zunächst zwingend vorgesehen. Fragen Sie den AG noch mal, was da mit 'Aufstockung' gemeint ist und weisen ggf. auf die neue Rechtslage hin ...eine Aufstockung der ohnehin bestehenden Pflichtversicherung ist nicht möglich ;-)

Sollen Sie die 'Aufstockung' nun bestehen lassen, also die Versicherungspflicht, oder die Befreiung davon beantragen - Was bringts so oder so?

Die Versicherungspflicht:
'Bringen', also positive Auswirkungen auf die laufende Rente, wie auch die spätere Altersrente werden sich grundsätzlich nicht ergeben. Sie zahlen dafür max. 16,20 EUR im Monat und der eigentliche Rentenzuwachs (40 Cent) fällt untern Tisch, da in Ihrer EM-Rente bereits eine Zurechnungszeit bis 60/62+ enthalten sein wird, die nach wie vor einen deutlich höheren Wert hat, als die nun parallel ab 2020 beginnenden Minijob-Beiträge ...was kleiner als der Wert der Zurechnungszeit ist, erhöht nicht die Rente (vereinfacht dargestellt).

Im möglichen Fall, dass Ihre ggf. nur befristete Rente nicht weiter bewilligt wird, oder auch eine Dauerrente entzogen wird und anschließend eine Versicherungslücke entsteht - die länger als 2 Jahre wird - und dann erneut über eine EM-Rente zu entscheiden ist, hätten Sie mit der Pflichtversicherung aus dem Minijob die Lücke überbrückt (vorausgesetzt der Minijob läuft und läuft und läuft …) und der EM-Anspruch wäre - zumindest aus Sicht der erforderlichen Vorversicherungszeit - erhalten geblieben. Bei dieser Konstellation ist auch zu berücksichtigen, wie weit Sie von einer Altersrente noch entfernt sind, oder schon nahe dran. Geht es vielleicht auch - bei Entfall der EM-Rente - noch um 35 Jahre für eine vorgezogenen Altersrente? ...letztendlich sind diese speziellen Fragen in der nächsten Beratungsstelle mal auf den Teller legen.

Die Wahl der Versicherungsfreiheit:
Das Minijob-Entgelt ist ohne 'Aufstockung' bis zu 16,20 im Monat höher :-)

Gruß
w.

von
Diva

Danke W*lfgang für die ausführliche Antwort.
Also ich sollte wohl nein ankreuzen, schließe ich daraus, denn es bringt keine Vorteile bzw. ist die Aufstockung eher veraltet, das werde ich mal ansprechen, bei dem AG.

Ich bin 54 und habe unbefristete EM Rente, das ja nicht ausschließt, dass ich nicht überprüft werde, irgendwann.
Ansonsten heißt es ja immer, man darf bis 15 Stunden und bis 450 Euro dazuverdienen.
Habe deshalb schon bei der DRV und bei der VDK Beratung deshalb angerufen und die sagten es wäre okay.

Jetzt bin ich wieder am zweifeln, ob es das Wert ist, diesen einfachen Job anzufangen.

von
W°lfgang

Zitiert von: Diva
Habe deshalb schon bei der DRV (...) angerufen und die sagten es wäre okay.

Jetzt bin ich wieder am zweifeln, ob es das Wert ist, diesen einfachen Job anzufangen.

Hallo Diva,

wenn die DRV sagt ist okay, dann ist es okay. Eine dauerhafte EM-Rente bekommt man/frau nicht einfach so, schon gar nicht in dem jugendlichen (!) Alter/weit weg von den Altersrentengrenzen - da liegen erhebliche/wohl nicht mehr reparable Einschränkungen vor.

Fangen Sie an, lassen Sie die Zweifel hinter sich, tun Sie, was Ihnen gut tut/Ihnen gefällt/aus dem Alltag ein bisschen raus - und ja, achten Sie nicht auf nachbarschaftliches Geschwätz, geschweige denn hier auf 'Besserwisser' ...und wenn es dafür ein paar EUR im Monat gibt, einfach mitnehmen - so ganz umsonst wollen Sie das bisschen Restleistungsvermögen ja nun auch nicht verschenken und ein klein wenig monetäre Anerkennung dafür erhalten.

Alles Gute für Sie - legen Sie los!

LG
w.
PS: Das ist natürlich kein Freifahrtschein für Sie/für Andere, da jeder Individualfall anders zu betrachten ist. Ggf. wenden Sie sich direkt an die Red. des Forums um weitere Hilfestellung.

von
Diva

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Diva
Habe deshalb schon bei der DRV (...) angerufen und die sagten es wäre okay.

Jetzt bin ich wieder am zweifeln, ob es das Wert ist, diesen einfachen Job anzufangen.

Hallo Diva,

wenn die DRV sagt ist okay, dann ist es okay. Eine dauerhafte EM-Rente bekommt man/frau nicht einfach so, schon gar nicht in dem jugendlichen (!) Alter/weit weg von den Altersrentengrenzen - da liegen erhebliche/wohl nicht mehr reparable Einschränkungen vor.

Fangen Sie an, lassen Sie die Zweifel hinter sich, tun Sie, was Ihnen gut tut/Ihnen gefällt/aus dem Alltag ein bisschen raus - und ja, achten Sie nicht auf nachbarschaftliches Geschwätz, geschweige denn hier auf 'Besserwisser' ...und wenn es dafür ein paar EUR im Monat gibt, einfach mitnehmen - so ganz umsonst wollen Sie das bisschen Restleistungsvermögen ja nun auch nicht verschenken und ein klein wenig monetäre Anerkennung dafür erhalten.

Alles Gute für Sie - legen Sie los!

LG
w.
PS: Das ist natürlich kein Freifahrtschein für Sie/für Andere, da jeder Individualfall anders zu betrachten ist. Ggf. wenden Sie sich direkt an die Red. des Forums um weitere Hilfestellung.

von
Diva

danke, ich wünsche ihnen auch alles Gute

Experten-Antwort

Hallo Diva,
die Aufnahme einer Tätigkeit, selbst in geringem Umfang, muss de Rententräger immer mitgeteilt werden.
Die Darstellungen von w. können Sie ggf. noch mal rechnerisch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches für Ihren persönlichen Fall prüfen lassen.

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