Hallo Diva,
die 1. Frage wurde bereits beantwortet.
Zur Aufstockung ...steht das da tatsächlich noch so drin? Muss dann ein Mustervertrag von vor 2013 sein. Seit 2013 geht es nicht mehr um Aufstockung (ich will meinen eigenen Rentenbeitrag dazu zahlen/aufstocken), sondern um die Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob - die 'Aufstockung' ist zunächst zwingend vorgesehen. Fragen Sie den AG noch mal, was da mit 'Aufstockung' gemeint ist und weisen ggf. auf die neue Rechtslage hin ...eine Aufstockung der ohnehin bestehenden Pflichtversicherung ist nicht möglich ;-)
Sollen Sie die 'Aufstockung' nun bestehen lassen, also die Versicherungspflicht, oder die Befreiung davon beantragen - Was bringts so oder so?
Die Versicherungspflicht:
'Bringen', also positive Auswirkungen auf die laufende Rente, wie auch die spätere Altersrente werden sich grundsätzlich nicht ergeben. Sie zahlen dafür max. 16,20 EUR im Monat und der eigentliche Rentenzuwachs (40 Cent) fällt untern Tisch, da in Ihrer EM-Rente bereits eine Zurechnungszeit bis 60/62+ enthalten sein wird, die nach wie vor einen deutlich höheren Wert hat, als die nun parallel ab 2020 beginnenden Minijob-Beiträge ...was kleiner als der Wert der Zurechnungszeit ist, erhöht nicht die Rente (vereinfacht dargestellt).
Im möglichen Fall, dass Ihre ggf. nur befristete Rente nicht weiter bewilligt wird, oder auch eine Dauerrente entzogen wird und anschließend eine Versicherungslücke entsteht - die länger als 2 Jahre wird - und dann erneut über eine EM-Rente zu entscheiden ist, hätten Sie mit der Pflichtversicherung aus dem Minijob die Lücke überbrückt (vorausgesetzt der Minijob läuft und läuft und läuft …) und der EM-Anspruch wäre - zumindest aus Sicht der erforderlichen Vorversicherungszeit - erhalten geblieben. Bei dieser Konstellation ist auch zu berücksichtigen, wie weit Sie von einer Altersrente noch entfernt sind, oder schon nahe dran. Geht es vielleicht auch - bei Entfall der EM-Rente - noch um 35 Jahre für eine vorgezogenen Altersrente? ...letztendlich sind diese speziellen Fragen in der nächsten Beratungsstelle mal auf den Teller legen.
Die Wahl der Versicherungsfreiheit:
Das Minijob-Entgelt ist ohne 'Aufstockung' bis zu 16,20 im Monat höher :-)
Gruß
w.