Hallo Foren-Gemeinde.
Auf folgende Frage finde ich leider nirgendwo eine Antwort und hoffe hier auf eine Antwort.
Meine Exfrau und ich sind seit März 2019 rechtskräftig geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde berechnet und vom Richter in dem Scheidungsurteil aufgenommen. Es wurde kein Widerspruch von uns beiden eingelegt.
Wir sind gegenseitig in der Deutschen Rentenversicherung ausgleichspflichtig, als auch in diversen Versorgungskassen und Pensionsversicherungen. Alles als interne Teilung.
Da es sich hier teilweise um 5-stellige Beträge handelt, würde uns beide (haben weiterhin ein gutes Verhältnis zueinander) interessieren, wann die Teilungen erfahrungsgemäß stattfinden.
Nach der Scheidung haben weder meine Exfrau noch ich irgendwelche Informationen bekommen, wann die Teilungen ausgeführt werden.
Geschieht dieses erst zum Renteneintritt oder innerhalb von x Wochen/Monaten nach der rechtskräftigen Scheidung? Oder müssen wir da noch irgendwelche Anträge stellen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Miroslav