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Experten-Antwort

Wann Rente, wann Mütterrente?

von schützek01.07.2014 | 08:43
1105 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frau ist im Dezember 1951 geboren. Sie hat laut letztem Rentenbescheid (August 2013) insgesamt 9,5267 Entgeltpunkte erreicht. Ändert sich durch die Mütterrente (wir haben einen Sohn, der 1977 geboren wurde) etwas für den Rentenbeginn meiner Frau. Die Regelaltersgrenze würde sie bisher laut Renteninformation am 30.04.2017 erreichen. Könnte sie durch Nachzahlungen eher in Rente gehen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2014 | 10:01

Hallo Herr Schützek,

durch die „Mütterrente“ ändert sich nichts an der Regelaltersgrenze. Diese bleibt also gleich.

Die Anzahl der Entgeltpunkte ist für den Rentenbeginn nicht relevant. Hier kommt es, je nach Rentenart, auf die Wartezeiten (z. B. Regelaltersrente = allgemeine Wartezeit = 5 Jahre), das Lebensalter und ggf. die weiteren Voraussetzungen (z. B. Schwerbehindertenausweis) an.

Anhand der vorliegenden Daten kann daher keine Aussage getroffen werden, ob Ihre Frau früher in Rente gehen kann (andere Rentenart, z. B. Altersrente für langjährig Versicherte) und ob ggf. eine Nachzahlung Sinn macht und zulässig ist.

Ich empfehle Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Änderungen im Rentenrecht, kann es hier allerdings sein, dass Sie einige Zeit warten müssen, um einen Termin zu bekommen. Ggf. lässt sich Ihre Frage durch einen kurzen Anruf beim zuständigen RV-Träger klären.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

senf-dazuam 01.07.2014 | 10:07
Hallo schützek, da Ihre Frau vor 1952 gebiren ist, hat sie die Möglichkeit, die Rente für Frauen zu beantragen, falls die weiteren Voraussetzungen vorliegen: - nach dem 40. Lebensjahr mindestens 120 Monate an Pflichtbeiträgen - Wartezeit von 15 Jahren erfüllt. Diese Rente kann mit 65 oder vorzeitig ab 60 (mit Abschlägen) beantragt werden. Durch die Mütterrente wrid ein zweites Jahr an Kindererziehungszeit im Rentenkonto Ihrer Frau vermerkt, hat sie in dieser Zeit "nur" das Kind erzogen und nicht gearbeitet, wird etwa ein Entgeltpunkt mehr in der nächsten Renteninformation vermerkt sein. Falls parallel eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag, kann dies auch weniger sein. Falls die Voraussetzungen für die Renten für Frauen nicht gegeben sind, bleibt die Regelaltersrente, wie in der Renteninformation beschrieben.
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