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Zur Experten-Antwort springenHallo Herr Schützek,
durch die „Mütterrente“ ändert sich nichts an der Regelaltersgrenze. Diese bleibt also gleich.
Die Anzahl der Entgeltpunkte ist für den Rentenbeginn nicht relevant. Hier kommt es, je nach Rentenart, auf die Wartezeiten (z. B. Regelaltersrente = allgemeine Wartezeit = 5 Jahre), das Lebensalter und ggf. die weiteren Voraussetzungen (z. B. Schwerbehindertenausweis) an.
Anhand der vorliegenden Daten kann daher keine Aussage getroffen werden, ob Ihre Frau früher in Rente gehen kann (andere Rentenart, z. B. Altersrente für langjährig Versicherte) und ob ggf. eine Nachzahlung Sinn macht und zulässig ist.
Ich empfehle Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Änderungen im Rentenrecht, kann es hier allerdings sein, dass Sie einige Zeit warten müssen, um einen Termin zu bekommen. Ggf. lässt sich Ihre Frage durch einen kurzen Anruf beim zuständigen RV-Träger klären.
Mit freundlichen Grüßen
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