Hallo,
meine inaktive Phase der AT endet zum 31.05.2011. Daher möchte ich zum 01.06.2011 die sog. Frauenrente beantragen; die Voraussetzungen sind alle gegeben. Wann soll ich den Antrag stellen ? U. a. brauche ich z. B. für das Finanzamt bis spätestens März 2011 einen Nachweis für den künftigen Rentenbezug, damit ich keine Vorauszahlungen mehr leisten muss.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit ?
LG und Danke
Hallo,
meine inaktive Phase der AT endet zum 31.05.2011. Daher möchte ich zum 01.06.2011 die sog. Frauenrente beantragen; die Voraussetzungen sind alle gegeben. Wann soll ich den Antrag stellen ? U. a. brauche ich z. B. für das Finanzamt bis spätestens März 2011 einen Nachweis für den künftigen Rentenbezug, damit ich keine Vorauszahlungen mehr leisten muss.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit ?
LG und Danke
Man sollte den Rentenantrag 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen. In Ihrem Fall ist der Rentenbeginn 01.06.2011. Somit wäre März 2011 der richtige Zeitpunkt. Sie erhalten eine Kopie des Rentenantrags bei Antragstellung, diese können sie als Nachweis dem Finanzamt einreichen.
Dem Beitrag von „Rentendoc“ wird zugestimmt. Sollten Sie allerdings den Rentenbescheid noch im Monat März benötigen, so könnten Sie den Antrag auch schon Mitte bis Ende Februar aufnehmen lassen und den Antrag mit einem entsprechenden Hinweis bzw. der Bitte auf eine schnelle Bescheiderteilung versehen.
Hallo Rentendoc,
> Sie erhalten eine Kopie des Rentenantrags bei Antragstellung, diese können sie als Nachweis dem Finanzamt einreichen.
Also so verschwenderisch mit Papier und Druckerfarbe sind wir dann doch nicht - wobei die Finanzverwaltung kaum in der Lage sein drüfte, R100 und '150' Folge-Anlagen lesen/verwerten zu können. Eine schlichte Antragsbestätigung aus dem Online-Antragsverfahren/künftig eAntrag dürfte reichen - nur als profane Bestätigung, das 'irgendein' Antrag ohne Leistungszusage gestellt wurde.
Nur ...hilft die weiter? Der positive Bescheid über 'Yes, I'm Rentner' oder auch nicht - ob sich die Finanzen da ohne genauere Kenntnisse drauf einlassen ?? (bewahre uns davor, ich will auch nix von Steuern wissen ;-)
Die DRV kann (hoch-)rechnen, wenn das 4. letzte Monateinkommen zugefossen ist (hier 02.2011) und zeitnah den Rentenbescheid fertig machen. Obes für die Finanzbehörden dann wirklich reicht/der Rentenbescheid ohne Trödeln da ist - sprechen Sie mit der Finanzverwaltung ab, da gelten deren Spielregeln.
Gruß
w.