Ich beziehe eine 100% EU-Rente. Laut DRV hätte ich sie eigentlich auch 2 Jahre früher beziehen können, aber so weit rückwirkend war das nicht möglich.
Allerdings hat die private BU wegen anderer Vertragsvorschriften aufgrund der Feststellungen des Rentenbescheides der DRV bereits rückwirkend geleistet und auch einige Zeit parallel zur EU-Rente, bis der Anspruch altersbedingt auslief.
Beiden Renten liegt also die gleiche Erwerbsunfähigkeit zu Grunde.
Ich weiss, es ist eher eine steuerliche Frage, aber vielleicht weiss es trotzdem jemand,
Ab wann zählt der Rentenbeginn wegen des Rentenfreibetrages denn, ab dem Beginn der Erkrankung (= Zahlungsbeginn der privaten RV und Bescheinung der EU durch DRV) oder ab Zahlungsbeginn der DRV?
Beides wurde von Beginn an versteuert.