Liebes Forum,
ich würde mich über Ihre Hilfestellung zu einigen Fragen sehr freuen. Ich bin seit Juni 2019 langzeiterkrankt (Krankenhausaufenthalt und Reha 2019). Im November 2020 wurde ich ausgesteuert und bezog nach der Nahtlosigkeitsregelung ALG 1 und wurde im Februar 2021 vom Arbeitsamt aufgefordert die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Im gleichen Monat teilte mir mein Arbeitgeber nach 31 Berufsjahren mit, dass während meiner langen Abwesenheit mein Arbeitsplatz umorganisiert wurde und nun nicht mehr vorhanden sei. Nach einem Rechtsstreit wurde nun ein Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem die gesetzlichen Kündigungsfristen (unter Freistellung) eingehalten wurden. Das heißt, dass ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet habe und für die Zeit der Kündigunsfrist nicht mehr krank geschrieben bin. Wann sollte ich nun die Erwerbsminderungsrente beantragen? Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, damit ich weder Abfindung noch den Inhalt des Aufhebungsvertrages gefährde? Muss ich dem Arbeitgeber, trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Formular der DRV senden oder muss ich die DRV nur über die Beendigung informieren? Habe ich die Möglichkeit der DRV mitzuteilen, dass die Zahlung erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginnen soll oder kann es passieren, dass der Antrag mit Beginn der Reha ist und müsste ich dem Arbeitgeber dann das gesamte Gehalt zurück zahlen? Man ist eh schon mit seiner Krankheit total überfordert und hat dann noch so viele andere Dinge über die man sich Gedanken machen muss...für Ihre Hilfe und Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.