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Wann tagt der Widerspruchsausschuß

von Hilde Neumaier11.04.2013 | 16:33
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Reha-Antrag wurde abgelehnt, obwohl bei mir eine Schwerbehinderung vorliegt. Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt und musste zum Gutachter, dieser erzählte mir dann dass das Gutachtem dem Widerspruchsausschuß vorgelegt würde, kann mir jemand sagen wann dieser immer tagt, gibt es da bestimmte Tage???? Vielen Dank im voraus!!

10 Antworten

Schadeam 11.04.2013 | 17:27
Am 23.05.2013 um 16:30 Uhr. Nein im Ernst - woher soll denn irgendjemand im Forum oder der heute eingeteilte Experte wissen, wann genau der Widerspruchsausschuss irgendeines Versicherungsträgers irgendwo in Deutschland tagt????? Wenn Sie das genau wissen wollen, müssen Sie das schon direkt bei Ihrem Träger erfragen. PS: ob jemand schwerbehindert ist, muss gar nichts darüber aussagen ob eine Reha nötig ist. Bsp: Einem schwerbehinderten Büromenschen fehlt der linke Arm nach einem 25 Jahre zurückliegenden Autounfall - diese Schwerbehinderung macht heute gewiss keine Reha notwendig, denn der Arm wächst durch eine Reha sicher nicht nach.
Kopfschüttelam 11.04.2013 | 19:45
mein Reha-Antrag wurde abgelehnt, obwohl bei mir eine Schwerbehinderung vorliegt. " Ja und ??? Sie glauben also ernsthaft nur weil Sie eine Schwerbehinderrung haben dann auch autoamtisch und zwangsläufig Anspruch auf eine Reha zu haben ? Träumen Sie mal schön weiter. Sie haben keine Ahnung , aber davon eine ganze Menge. Ihr Ausschuss hat übrigens am 1. April während des Schiesses in in Hornberg getagt.
Anoam 11.04.2013 | 21:31
Ich muss den vorherigen Schreibern widersprechen da stellt man sich die frage wer hier Ahnung hat Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung Generell hat jeder behinderte Mensch einen Leistungsanspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Dem entsprechend haben Behinderte ein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und auf eine möglich gute Integration in einen normalen und ihren Fähigkeiten angepassten Berufsalltag. Es gibt in Deutschland zahlreiche Programme und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderung und Menschen, denen Behinderung droht, dabei unterstützen, am Arbeitsleben teilzuhaben. Für die berufliche Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung sieht der Gesetzgeber spezielle Leistungen vor. Zudem haben Menschen mit Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 eine besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz gilt unter bestimmten Vorausssetzungen auch für sog. "Gleichgestellte", also Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 30 haben. Ein Antrag auf Gleichstellung nuss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Eva Bilderam 11.04.2013 | 21:44
Wenn die verbeamteten Damen vom Ausschuß halt mal wieder Lust zum Tagen haben, dann wird halt getagt. Natürlich mit Kaffee und Kuchen. Alkohol ist natürlich Tabu. Irgendwie ist doch immer Bedarf oder es kann mal halt Bedarf geweckt werden. Bei den Sozies ist augenscheinlich immer Bedarf. Nach den nächsten Wahlen wird augenscheinlich mehr getagt, da sind dann auch mehr Sozies da.
Useram 12.04.2013 | 07:01
Zitat von Ano anzeigen
es wurde im ersten beitrag nicht erwähnt, ob med. reha oder berufliche reha. die bisherigen antworten haben nur darauf hingewiesen, dass man nicht automatisch eine reha bekommt, nur weil man schwerbehindert ist. dem hat auch niemand widersprochen dem hat auch niemand widersprochen. danach hat aber auch keiner gefragt ^^
swam 12.04.2013 | 08:18
wenn Anträge dem Widerspruchsausschuß vorgelegt werden ist es schon so gut wie sicher das der Antrag eh abgelehnt wird. Mir wurde von der Sachbearbeiterin der DRV gesagt als ich sie fragte was es bedeutet wenn der Antrag zurück zur Widerspruchsstelle geht. Antwort: "Der Widerspruch soll zurückgewiesen werden." Habe deshalb gleich einen Anwalt aufgesucht. Ich habe zweifel das meine Akte überhaupt mal beim ärztlichen Dienst gelandet ist. Bei der Akteneinsicht war nicht eine Stellungnahme vom besagte Dienst dabei und zu einem Gutachter wurde ich auch nie geschickt. Alle meine behandelnden Ärzte habe auch in ihren Berichten geschrieben das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das hat auch der ärztliche Dienst der AfA festestellt. Die DRV scheint das aber nicht zu interessieren. Ich habe auch einen GdB und bei mir geht es um eine berufliche Reha.
Petraam 12.04.2013 | 08:30
So ist es . Akte im Widersopruchsauschuss heisst : Der Drops ist gelutscht. Die Sache abgelehnt. Ende Gelände. Ablehnungsbescheid erhalten Sie dann von ihrer RV.
-am 12.04.2013 | 08:57
Wann der Widerspruchsauschuss tagt und Ihr Fall dort behandelt wird, kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen.
Fröbelam 16.04.2013 | 18:37
So sieht es aus. Das "unabhängige" Kaffee und Kuchen Gremium lehnt zu 99 % alles ab, was da landet. Such dir schon mal einen Anwalt für Sozialrecht. In vielen Fällen bekommt man später vom Sozialgericht Recht. Also nicht unterkriegen lassen und weiterkämpfen.
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