Hallo Lucielu,
bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird der Abschlag in der Nachfolgerente nur für die Hälfte der Summe aller Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übernommen. Für die übrigen Entgeltpunkte ist der Zugangsfaktor (und damit der Abschlag) neu zu bestimmen.
Sie können sich für eine Probeberechnung zum Rentenbeginn der Nachfolgerente (Altersrente für Schwerbehinderte Menschen) an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Renetnversicherung