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Experten-Antwort

Wann Umwandlung Teil-EM-Rente in Schwerbehinderten-Altersrente möglich?

von Lucielu26.06.2020 | 10:11
487 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit einiger Zeit bin ich Bezieherin einer Teil-EM-Rente. Ich habe einen GCB von 70 unbefristet. Aufgrund meines Alters könnte ich in 12/2021 in die Altersrente für Schwerbehinderte (Abzug 10,8%) wechseln. Der Wechsel in Altersrente für Schwerbehinderte OHNE Abzug wäre drei Jahre später, also 12/2024 möglich. Meine Fragen hierzu: Meine Teil-EM-Rente beinhaltet ja bereits einen dauerhaften Abzug von 10,8% lebenslang, jedwede Altersrente sollte also ungefähr doppelt so hoch sein wie meine bisherige Teil-EM-Rente? Kann ich zu 12/2021 in die Alters-Schwerbehinderten-Rente wechseln, ohne dass mir nochmals 10,8% abgezogen werden oder muss ich bis 12/2024 warten? Vielen Dank - Grüsse Lucielu

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucielu,

bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird der Abschlag in der Nachfolgerente nur für die Hälfte der Summe aller Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übernommen. Für die übrigen Entgeltpunkte ist der Zugangsfaktor (und damit der Abschlag) neu zu bestimmen.

Sie können sich für eine Probeberechnung zum Rentenbeginn der Nachfolgerente (Altersrente für Schwerbehinderte Menschen) an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Renetnversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucielu,

so ist es, wobei in der Rentenberechnung nicht der Zahlbetrag maßgebend ist, sondern die Entgeltpunkte (erzieltes beitragspflichtiges Entgelt : Durchschnittsentgelt). Für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren sowie Entgeltpunkte, die nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, wird der Zugangsfaktor (Abschlag) neu bestimmt. Er beträgt für diesen Teil also 1,0, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht vorzeitig in Anspruch nehmen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucielu,

bei dem frühestmöglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre der Abschlag auf die "neuen" Entgeltpunkte ebenfalls 10,8%, die übrigen bleiben unverändert.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Anonymam 26.06.2020 | 10:28
Hallo, wenn Sie 35 Jahre an versicherungsrechtlichen Zeiten haben, können Sie eine Umwandlung beantragen. Keine Angst, für die Teilrente, die Sie schon beziehen, wird ihnen nicht noch einmal ein Abschlag abgezogen. Für den restlichen neuen Teil der Rente je nach dem, wie Sie schon richtig festgestellt haben, bis zu 10,8%.
Lucieluam 26.06.2020 | 12:02
Danke für die Infos. ja, ich habe bereits mehr als 35 Jahre gearbeitet. Seit Bezug meiner Teil-Erwerbsminderungsrente arbeite ich nicht mehr. Es können also keine Rentenpunkte mehr dazukommen. Wenn ich nun also beispielsweise € 500,-- Teilerwerbsminderungsrente erhalte und zu 12/2021 in die Schwerbehinderten-Altersrente wechseln möchte, dann ist diese € 1.000,-- hoch?!? Oder wird NOCHMALS ein Prozentsatz abgezogen? Würde ich die € 1.000,-- dann erst zu 12/2024 erhalten? Danke für die Beantwortung meiner Nachfrage - Grüsse Lucielu
Lucieluam 26.06.2020 | 12:05
Sorry, zweite Nachfrage.... Oder würde sich meine Schwerbehinderten Altersrente ab 12/2024 wie folgt zusammensetzen: - ein Teil EM-Rente € 500,-- (hier inkludiert 10,8% Abschlag - und ein Teil Schwerbehinderten-Altersrente ohne Abzug -> also etwas mehr als € 500,--??? Bin verwirrt.... Gruss Lucielu
Klecksam 26.06.2020 | 12:29
Nein, man kann nicht einfach x2 nehmen. Für die Hälfte der Rente, nämlich die Teil EM, wurden ja Hochrechnungen gemacht die Ihnen entsprechend mehr Rente für diesen Teil geben. Für die anderen 50 % haben Sie die normalen Entgeltpunkte. Ich bezweifle, dass dieser Teil mangels weiterer Beiträge den Teil der Teil EM erreicht. Lassen Sie sich eine Prozentrechnung machen.
Lucieluam 26.06.2020 | 13:55
Vielen Dank, ich glaube, ich hab's verstanden... Das die Altersrente nicht weniger sein wird als die EM-Rente, das gilt dann nur bei einer vollen EM-Rente, oder?? Und dann muss man auch warten (bei Schwerbehinderten-Altersrente) bis der Zeitpunkt, wo der Bezug ohne Abschläge möglich ist? Wenn man Rentenantrag auf frühestmögliche Schwerbehinderten-Altersrente stellen würde, dann würde nochmals 10,8% abgezogen werden? Stimmt das so? Gruß lucielu
Lucieluam 26.06.2020 | 19:34
Vielen Dank an alle, hier wurde mir geholfen
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