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Experten-Antwort

Wann von EM Rente in Altersrente

von Doppelomi23.09.2019 | 07:20
109 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, da ich bei den im Netz vorhandenen Rentenrechnern nicht so wirklich durchsteige wende ich mich heute an Sie. Ich geboren 9/59 bekomme die nach altem Recht geltende Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, also eine halbe Rente. Nun habe ich überlegt früher in die normale Altersrente zu gehen. 35 Jahre habe ich incl. Ausbildung und angerechneter Kindererziehungszeiten voll. Wann kann ich in Rente gehen und mit welchen Abzügen? Ach ja und was bedeutet es wenn es heißt höchstens 10,8% Abzüge. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ihre Doppelomi

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doppelomi,

Sie können bei Ihrem Geburtsjahrgang 1959 und vorhandenen 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Die Abschläge betragen zu diesem Zeitpunkt 11,4%. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % GdB? Dann können Sie bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, mit einem Abschlag von 10,8%.

Höchstens 10,8% Abschläge gilt für die Erwerbsminderungsrente und für die Rente für schwerbehinderte Menschen.

Die Höhe der Abschläge richtet sich danach, ab wann (Jahr des Rentenbeginns bei der EM-Rente, Lebensalter bei der Altersrente) die Renten in Anspruch genommen wird.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doppelomi,

die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei Beginn der Altersrente - also am Tag des Rentenbeginns - vorliegen. Selbst wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nach Beginn der Altersrente wegfällt, bleibt der Anspruch bestehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Doppelomiam 23.09.2019 | 08:54
Sorry habe vergessen zu erwähnen das ich einen GdB von 50 habe.
Doppelomiam 23.09.2019 | 09:22
Herzlichen Dank Sie haben mir sehr geholfen.
Doppelomiam 25.09.2019 | 07:56
Liebes DRV Team, ich habe doch noch eine Frage zu dem GdB von 50. Mein neuer Bescheid weist einen GdB von 50 befristet bis 2022 aus, spielt das eine Rolle bei der Beantragung der frühzeitigen Altersrente bei Schwerbehinderung? Oder ist der Schwerbehindertenausweis zum Zeitpunkt der Beantragung ausschlaggebend? Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar. Die Doppelomi
Doppelomiam 25.09.2019 | 08:19
Herzlichen Dank.
Mondkindam 25.09.2019 | 08:13
Hallo, Sie müssen bei Rentenbeginn schwerbehindert sein.
Doppelomiam 25.09.2019 | 09:00
Herzlichen Dank auch an das Team.
Deutsche Rentenversicherung
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