Nach Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf Altersrente spätestens dann, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.
Abschläge, die bislang in Kauf genommen werden mussten, müssen auch weiterhin in Kauf genommen werden.
Möglicherweise besteht schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente, wenn die Voraussetzungen für diese Rente vorliegen (siehe auf dieser homepage unter "gesetzliche Rente"). Abschläge, die bis dahin "verbraucht" worden sind, sind auch weiterhin in Kauf zu nehmen. Insbesondere wegen dieser Problematik empfehlen wir ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.