Guten Tag, ich muss rückwirkend Pflichtbeiträge zahlen aus einer Selbständigkeit. Dafür habe ich alle vorliegenden Steuerbescheide der Rentenstelle zugesandt. Nun erhalte ich eine Beitragsrechnung, die in erster Linie den Gewinn aus dem ersten Jahr lt. Steuererklärung berücksichtigt. Der Beitrag für die Folgejahre wurde "dynamisiert". Das verstehe ich nicht. Warum habe ich dann alle Steuerbescheide zugeschickt? Nach meinen Infos gelten die Gewinne lt. Steuerbescheid, wobei das Datum des Steuerbescheides den "Anfang" der Gültigkeit setzt. Leider kann ich keine Infos über dieses "Dynamisieren" finden - können Sie Licht ins Dunkel bringen? Herzlichen Dank. Peter
25.06.2020, 06:03
von
Peter
25.06.2020, 06:29
von
Klugpuper
Der vorgelegte Bescheid weist das Einkommen für die Vergangenheit aus. Diese Werte werden nun für die laufende Beitragszahlung (in 2020) angepasst.
Quelle: Paragraph 165 Absatz 1 Satz 4 SGB VI.
25.06.2020, 09:35
Experten-Antwort
Hallo Peter,
der Antwort von Klugpuper wird zugestimmt. Für weitergehende Informationen empfehlen wir einen Anruf bei der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers (siehe Beitragsrechnung). Da es verschiedene Fallgestaltungen gibt, ist eine pauschale Auskunft leider nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung