Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Dauer beziehen, dann bedeutet das, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit in der Zukunft aus Sicht der Rentenversicherung wohl nicht mehr insoweit verbessern wird, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder eine Tätigkeit mit einem gewissen Stundenansatz (mindestens 3 Stunden täglich) ausüben könnten.
Und sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, brauchen Sie auch keine Bedenken haben, dass die Rente wegfallen könnte.
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